Beiträge zum Stichwort ‘ GEMA-Gebühr Musik ’

Urheberrecht: GEMA – Schlappe im Wartezimmer

19. Juni 2015 | Von
Wort-/Bildmarke der GEMA; Quelle: HABM GM 004998746

Die GEMA unterliegt  im Streit gegen Zahnartztpraxis. Am 18. Juni 2015 bestätigte der Bundesgerichttshof (BGH), dass Hintergrundmusik im Wartezimmer nicht GEMA-pflichtig ist. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte einen Zahnarzt auf Zahlung einer Vergütungsabgabe von 113,57 € für die 12-monatige Nutzung eines öffentlichen Radioprogramms als Hintergrundmusik im Wartezimer verklagt. Der Zahnarzt

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