Urheberrecht: GEMA – Schlappe im Wartezimmer
19. Juni 2015 | Von mimimoma
Die GEMA unterliegt im Streit gegen Zahnartztpraxis. Am 18. Juni 2015 bestätigte der Bundesgerichttshof (BGH), dass Hintergrundmusik im Wartezimmer nicht GEMA-pflichtig ist. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte einen Zahnarzt auf Zahlung einer Vergütungsabgabe von 113,57 € für die 12-monatige Nutzung eines öffentlichen Radioprogramms als Hintergrundmusik im Wartezimer verklagt. Der Zahnarzt
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