Gegen die Wort-/Bildmarken der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH zur Olympiabewerbung wurde Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingelegt. Die Markenwidersprüche stützen sich auf ähnlichen Marken der Firma AM Immobilien Consulting aus Berlin. Sie richten sich nicht gegen den Wortlaut der Marken, sondern allein gegen die grafische Gestaltung des Logos. Dieses enthält wie die älteren von der Agentur VORECK Design aus Augsburg gestalteten Widerspruchsmarken ein auf der rechten Seite langgezogen auslaufendes „M“ mit an einen Pinselstrich erinnernde abbrechenden Kanten.
Das allein würde die Widersprüche nicht rechtfertigen. Doch die Münchner Bewerbergesellschaft beansprucht für ihr Logo, genau wie das im Jahre 2006 als Marke eingetragene Logo der Berliner Immobilienfirma, Schutz für Dienstleistungen des Immobilienwesens. Hierzu gehören neben Maklertätigkeiten auch die Vermietung und Verwaltung von Immobilien.
Die Inhaberin der Firma AM Immobilien Consulting, Anne Metzger, hatte die Stadt München und deren Bewerbergesellschaft bereits 2010 auf die Verwechslungsgefahr zwischen beiden Logos im Immobilienbereich hingewiesen. Die Antwort darauf war eine Abmahnung der Bewerbergesellschaft durch die internationale Großkanzlei Norton Rose LLP mit einer Kostenforderung über 2.118,44 EUR wegen angeblich unberechtigter Schutzrechtsverwarnung. Anschließend war von der Münchner Olympiagesellschaft nichts mehr zu hören.
Anne Metzger, Inhaberin der Firma AM Immobilien Consulting, erklärt ihre Beweggründe: „Wir sind auch in München tätig. Dort kann ich inzwischen keine Visitenkarten mehr mit meinem Logo verteilen, ohne dass mir sofort ein Abkupfern des Olympialogos vorgehalten wird. Potentielle Geschäftspartner bekommen Zweifel an der Seriosität unserer Firma. Das ist rufschädigend. Über München als Olympiastadt würde ich mich dagegen freuen.“
Ihr Berliner Markenanwalt Michael Plüschke ergänzt: „Durch die massive Werbung mit dem Olympialogo in München bestehen Verwechslungsgefahren bei Immobiliendienstleistungen. Das verbietet das Markengesetz. Als Logo für Sportveranstaltungen besteht diese Gefahr selbstverständlich nicht. Doch die Bewerbergesellschaft wird die Olympiastätten später vermarkten und beansprucht mit der Markeneintragung, das Logo hierfür ebenfalls verwenden zu dürfen.“ Inzwischen wurde das Logo mit dem gleichen Grunddesign zu einem Logo mit dem Schriftzug „IMMO 2018“ weiterentwickelt.
Der Markenwiderspruch gegen das Logo mit dem Schriftzug „MUNICH 2018“ wurde am 10. Juni 2011 eingelegt; der gegen das Logo mit dem Schriftzug „MÜNCHEN 2018“ bereits am 23. März 2011. Ein Löschungsantrag gegen die EU-Marke der Münchener Olympiagesellschaft mit identischem Logo ist aktuell in Vorbereitung. Das Logo der Firma AM Immobilien Consulting ist durch zwei identische deutsche und europäische Marken für den Bereich Immobilienwesen geschützt.