Starmix siegt vor chinesischem Gericht gegen Fälscher

7. April 2011 | Von | Kategorie: News
Foto & Design: Electrostar GmbH

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Es begann 2009 auf der „China clean“ in Shanghei. Der Geschäftsführer der unter der Bezeichnung Starmix bekannten schwäbischen Traditionsfirma Electrostar GmbH Roman Gorovoy machte einen Messerundgang. Am Stand der Firma Shanghai Lerong Industrial entdeckte er einen Industriesauger aus dem eigenen Produktsortiment. Selbst die verwendeten Fotos waren aus dem Produktkatalog von Starmix entnommen.

Jetzt, zwei Jahre später das Urteil der chinesischen Justiz: 20.000 Euro Strafe für die Firma aus Shanghai, die Herstellung des Geräts wurde gestoppt. „Finanziell hat sich der Prozess nicht gelohnt“, sagt Gorovoy. „Die Prozesskosten betrugen 70.00 Euro.“ Doch immerhin: eine weitere Firma, die mit einem gefälschten Starmix-Sauger bereits in den Startlöchern stand, stellte den geplanten Verkauf ebenfalls ein. Im Prozess stellte sich heraus, dass ein ehemaliger Mitarbeiter des Starmix-Händlers in China das Produkt kopiert hatte.

Das Urteil ist insofern bemerkenswert, als Starmix für die betroffene Produktlinie in China gar keinen Patentschutz hat und die Fälscher auf die Verwendung des Starmix-Logos verzichtet haben. Damit scheint das chinesische Gericht ein dem deutschen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz ähnliches Rechtsintrument angewandt zu haben.

Starmix beschäftigt rund 100 Mitarbeitern. Neben Industriesaugern gehören zum Produktsortiment Warmluft-Händetrockner und Haartrockner. Den ersten Sauger hat das Unternehmen 1921 gefertigt.

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