Das Deutsche Patent- und Markenamt feiert in einer Pressemitteilung vom 01.06.2011 den ‚“Start ins digitale Zeitalter„. Denn seit diesem Tage führt das Amt vollständige elekktronische Akten; jedoch nur für Gebrauchsmuster und Patente. Marken und Geschmacksmuster werden offenbar weiter in Papierakten zwischen München und Jena herumgetragen.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger legt noch eins drauf und feiert in derselben Erklärung: „Die elektronische Schutzrechtsakte im DPMA ist ein
Leuchtturmprojekt
der Bundesregierung. Die Inbetriebnahme des Systems ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in das vollelektronische Zeitalter in der Bundesverwaltung“.
Der Leser schaut verdutzt auf das Datum der Pressemitteilung. Aber sie stammt tatsächlich vom 01.06.2011, obwohl die elektronische Anmeldung von Schutzrechten bereits seit Jahren möglich ist. In der Gebührenordnung von 2004 wurden verringerte Gebühren für elektronische Anträge eingeführt. Es drängt sich der Verdacht auf, die mit aufwendiger Technik signierten und übermittelten Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen werden anschließend in München wieder ausgedruckt. Für die elektronische Anmeldung ist neben der notwendigen Software „DPMAdirekt“ eine elektronische Signaturkarte nebst Lesegerät notwendig.
Das für europäischen Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständige HABM im spanischen Alicante erledigt die Verwaltung der Schutzrechte bereits seit Jahren vollständig in elektronischer Form. Gleichzeitig wurden damals die Anmeldegebühren und die Bearbeitungszeit fast halbiert. Das System funktioniert mit jedem Internetbrowser ohne zusätzliche Soft- und Hardware.
Fazit: Man muss die Feste feiern wie sie fallen, auch wenn niemand weiss, was gefeiert wird.