Deutschland verdrängt Großbritannien vom Spitzenplatz beim Schutz geistigen Eigentums

17. Mai 2011 | Von | Kategorie: News
Patent-Motorwagen Nr.1 von Carl Benz; Foto: Daimler AG

Patent-Motorwagen Nr.1 von Carl Benz; Foto: Daimler AG

Deutschland schützt geistiges Eigentum nach einem Ranking der internationalen Großkanzlei Taylor Wessing am effektivsten. Schlusslichter in Europa sind Italien und die Türkei, weltweit gesehen Indien und China.

Demnach ist die Anmeldung von Geschmacksmustern, Marken, Patenten und anderen Schutzrechten in keinem Land so preiswert wie in Deutschland. Berücksichtigt wurde jedoch nicht nur der Zugang zu Schutzrechten, sondern auch die Effektivität von deren Durchsetzung. Verwaltungsverfahren in Deutschland seien effizient organisiert, Gerichte fachkundig besetzt und die Rechtsprechung konsistent.

Länder-Vergleich Schutzrechtsniveau; Quelle: Taylor Wessing

Länder-Vergleich Schutzrechtsniveau; Quelle: Taylor Wessing

Im Rahmen der Studie wurden Unternehmensjuristen und Anwälte in 24 Handelsnationen befragt. Insgesamt wurde eine höhere Bereitschaft der Unternehmen festgestellt, ihre Innovationen gegen Nachahmung zu verteidigen. Ein effektiver Rechtsschutz für geistiges Eigentum gilt als wichtiger Anreiz, neue Technologien zu erforschen, Innovationen zu entwickeln und sie auf den Markt bringen.

Obwohl China nur den vorletzten Platz in dem Rangking belegt, konnte hier eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren festgestellt werden. China reformiert derzeit den Schutz des geistigen Eigentums. Denn auch das Reich der Mitte will sich von der reinen Werkbank zu einem Hochtechnologieland entwickeln.

Das eingesetzte Instrumentarium zum Schutz geistigen Eigentums ist international recht unterschiedlich. So gibt es in den USA ein Schutzrecht namens „Trade Dress“, dass in Deutschland gänzlich unbekannt ist. Es ist zwischen Marke und Geschmacksmuster angesiedelt und schützt das äußere Erscheinungsbild eines Produktes und seiner Verpackung. In Deutschland werden solche Nachahmungen meist über den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unter dem Gesichtspunkt des Ausnutzens der Wertschätzung gelöst. Voraussetzung ist dann jedoch zusätzlich eine gewisse Bekanntheit des nachgeahmten Erscheinungsbildes (siehe DESIGNSCHUTZnews vom 29.04.2011).

Fazit: Statt über Bürokratie und vermeintlich lange Rechtswege in Deutschland zu schimpfen, hilft ein Blick über Landesgrenzen um festzustellen, dass es auch schlechter geht.

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