Neu beim HABM: Designschutz für bewegliche 3D-Modelle

16. Oktober 2015 | Von | Kategorie: News
Bislang konnten Designs nur in Form von statischen jpg-Dateien beim Harmonierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als eingetragene Designs geschützt werden.

Dreidimensionale Formen musste der Anmelder dabei mit maximal 7 Abbildungen seines zu schützenden Produktdesigns darstellen. Bei komplexen Designs ist das nicht immer möglich und der visuelle Eindruck der zweidimensionalen Abbildungen weicht häufig vom tatsächlichen Eindruck eines dreidimensionalen Designs ab.

Neu: Design von 3D-Modellen schützen

Das HABM bietet nun die Möglichkeit an, 3D-Modelle mittels der drei Standard-Dateiformate OBJ, STL und X3D für geometrische Informationen dreidimensionaler Datenmodelle zu hinterlegen. Der Anmelder kann hierzu bis zu 3 Dateien eines Designs hochladen.

Der Nutzer der Designdatenbank des HABM sieht dann das geschützte Design in seinem Webbrowser dreidimensional, kann es mittels Maus oder Berührung am Bildschrim drehen und sich von allen Seiten einen visuellen Eindruck verschaffen.

Die angebotenen Dateiformate werden auch beim 3D-Druck und von 3D-Grafikprogrammen verwendet. Die STL-Schnittstelle (STereoLithography) ist eine Standardschnittstelle vieler CAD-Systeme.

Aktuell werden beim HABM 80.000 Designs pro Jahr als Geschmacksmuster angemeldet; beim DPMA werden 60.000 Designs angemeldet. Für die Anmeldung von einem Design sind beim HABM amtliche Anmeldegebühren von 350 € und von 175 € für jedes weitere Design innerhalb derselben Anmeldung zu zahlen. Beim DPMA fallen Kosten von 60 € für bis zu 10 verschiedene Designs an.

 

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