Das OLG München hat dem Künstler Stefan Bohnenberger am 9. Februar 2012 einen Schadenersatz von 2.500 Euro gegen eine Galeristin wegen zweier von ihr verbummelter Pommes zugesprochen. Die Pommes waren 22 Jahre alt und seinerzeit die Vorlage für das Kunstwerk »Pommes d’Or«.
Bohnenberger hatte argumentiert, die beiden Pommes seien selbst Kunst.
Diese Ansicht hat das Oberlandesgericht ausdrücklich offen gelassen. Anders als die Vorinstanz gestand es dem Künstler dagegen zu, dass die beiden Pommes einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert besitzen. Die beklagte Galeristin hatte – wie andere zuvor auch – beides, die Pommes-Vorlage und das Kunstwerk, ausgestellt. Der Künstler konnte nachweisen, dass es Kaufinteressenten für die beiden Pommes gab. Das OLG sah den Galerievertrag der Galeristin mit dem Künstler verletzt. Die Galeristin hätte alle übergebene Sache zurückgeben müssen und nun den wirtschaftlichen Verlust zu ersetzen.
(Quelle: OLG München, Urteil vom 09.02.2012, Az. 23 U 2198/11)