Kurioses Design des Tages: Willys Jeep

6. Dezember 2011 | Von | Kategorie: Design des Tages
Willys-Jeep; Quelle: DPMA GM 402011002458-0001

Willys-Jeep; Quelle: DPMA GM 402011002458-0001

Vermutlich hat ihn jeder bereits einmal gesehen: Den Willys Jeep der US-Armee. Er wurde aufgrund einer Ausschreibung ab 1940 in den unterschiedlichsten Versionen im Auftrag der US-Armee entwickelt und gebaut. Heute ist er vor allem Sammlerobjekt.

Am 5. Dezember 2011 wurde der Willys Jeep mit 70 Jahren Verspätung als Geschmacksmuster in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Als Erzeugnisklasse wird angegeben: „Fahrzeuge, Verkleinerte Modelle“. Inhaber des Geschmacksmusters ist die Firma RS Trade GmbH aus dem fränkischen Alzenau.

Der Sinn eines solchen Geschmacksmusters ist nicht erkennbar. Denn Schutz wird nur gewährt für:

§ 2 Geschmacksmusterschutz

(1) Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das neu ist und Eigenart hat.
(2) Ein Muster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.
(3) Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Musters berücksichtigt.

Dabei wird nicht differenziert, ob es sich um das Design eines echten Fahrzeugs oder eines Miniaturmodells handelt. Als Bewertungsmaßstab wird allein auf den „informierten Benutzer“ abgestellt. Die Schnittmenge der Benutzer eines echten Willys Jeep und der seiner Miniaturmodelle dürfte vermutlich identisch sein. Beiden ist das Fahrzeugdesign folglich bekannt.

Wenn mit dem Geschmacksmuster der Verkauf anderer Willys Modelle untersagt werden soll, handelt es sich folglich um nichts geringeres als einen Bluff. Kleinere Händler bei eBay, Amazon & Co. lassen sich davon möglicherweise beeindrucken. Ein amtlich geprüftes Schutzrecht ist das Geschmacksmuster jedoch nicht. Die Frage nach der Rechtsgültigkeit des Geschmacksmusters wird erst im Streifall gestellt.

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