Archiv für März 2012

Design des Tages: Badarmaturen aus Masowien

31. März 2012 | Von
Design: BISK SA , Polen; Entwerfer: MAGDALENA KIEŁKIEWICZ-KASDEPKE ; Quelle: HABM GGM 002013268

Gebrauchsdesign „Made in Poland“ ist hierzulande noch kein Begriff. Das kann sich bald ändern: Am 30. März 2012 veröffentlichte das europäische Musteramt (HABM) 6 Geschmacksmuster  der 20 km südlich von Warschau ansässigen BISK SA. Die Badarmaturen wurden von der Designerin MAGDALENA KIEŁKIEWICZ-KASDEPKE entworfen. Das 1982 gegründete Familienunternehmen ist zugleich Gewinner des international renommierten Reddot Design

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BGH: Beweislastumkehr bei Produktfälschungen (Markenerschöpfung)

30. März 2012 | Von
"Converse All Star Chuck Taylor"

Am 15. März 2012 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) auf Betreiben der Converse Inc. und deren Vertriebsgesellschaft für den deutschsprachigen Raum zwei Urteile zur Beweislast bei vermeintlichen Produktfälschungen. Danach muss der Rechteinhaber nicht den Beweis erbringen, dass die beanstandeten Waren Fälschungen sind. Ausreichend ist lediglich das Vorbringen von Anhaltspunkten, dass es sich um Fälschungen handelt. Sobald

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Wie schütze ich mein Produktdesign vor Design-Trollen?

13. März 2012 | Von
Designtroll: links GGM 000162847-0003 vom 15.04.2001, rechts GM DE 402010004751-0002 vom 08.09.2010

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Was ist ein Design-Troll? Der Autor hat den Begriff wegen der vergleichbaren Fallkonstellation zum bekannten Patent-Troll im Bereich der technischen Erfindungen gewählt. Wie der Patent-Troll das Patent so erwirbt der Design-Troll das Geschmacksmuster meist mit unlauteren Absichten, um es als Druck- oder Sperrmittel gegen andere einsetzen zu können. Ein Beispiel

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Handtaschendesign: Bekanntheit schlägt Schutzrecht

9. März 2012 | Von
Tasche im Botega Veneta - Stil; Quelle: Urteil OLG Frankfurt vom 01.12.2011

Bekanntheit schützt besser vor Nachahmungen als Schutzrechte. Das  beweist wieder einmal ein Urteil des OLG Frankfurt vom 1. Dezember 2011. Das Gericht verbot den Vertrieb einer Handtasche mit geflochtener Oberfläche im Bottega Veneta – Stil. Die einzigen Unterschiede zwischen Original und Fälschung: Die Nachahmung ist aus Kunstleder statt Echtleder und besitzt – der billigeren Produktion

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Produktfälschung: Abmahnrisiko Dunlop-Reifen

8. März 2012 | Von
Dunlop-Reifen

Die Firma Goodyear Dunlop Tires Europe B.V. geht aktuell gegen von ihr nicht autorisierte Verkäufer von Dunlop-Reifen vor. Empfänger der Abmahnungen sind Betriebe des Kraftfahrzeughandels, berichtet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Der ZDK ist der Interessenverband der 39.000 KFZ-Meisterbetriebe in Deutschland. Nicht jeder Dunlop-Reifen darf in Europa verkauft werden, auch wenn er aus derselben japanischen

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Design des Tages: Mobile Infosysteme aus Niedersachsen

7. März 2012 | Von
Design: Oer Inneneinrichtungen und Ladenbau GmbH; Quelle: DPMA GM DE 402011003535

Am 6. März 2012 wurden in das Geschmacksmusterregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) 6  Designs für Mobile Informationssysteme eingetragen. Inhaber ist die Niedersächsische Firma Oer Inneneinrichtungen und Ladenbau GmbH aus Bakum. Für die Eintragung sind im Rahmen der Sammelanmeldug Kosten von 60 Euro angefallen. Das 1903 gegründete Familienunternehmen Oer plant und baut Inneneinrichtungen für

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10 Jahre europäisches Gemeinschafts- geschmacksmuster

6. März 2012 | Von
Logo des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante

Heute vor 10 Jahren, am 6. März 2002, ist die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) in Kraft getreten. Mit dieser schuf die Europäische Union zwei neue Schutzrechte für Designer: Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit einer Schutzfrist von maximal 25 Jahren und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit einer Schutzfrist von 3 Jahren. Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden jedoch erst seit dem dem

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EuGH: Wann ist das Design eines Werbeartikels neu und als Geschmacksmuster schutzfähig?

5. März 2012 | Von
HABM: GGM 74463-0001; Erzeugnis: Werbeartikel für Spiele

Als Geschmacksmuster schutzfähig sind nur neue Designs mit Eigenart gegenüber älteren Designs. Bekanntlich sind völlig neue  Gestaltungselemente  jedoch selten. Vielmehr entstehen neue Designs aus einer Kombination zuvor bereits bekannter Gestaltungselemente. Deshalb ist der Begriff der Neuheit nicht absolut, sondern es werden Maßstäbe für deren Bewertung benötigt. Einen solchen Maßstab hat der Gerichtshof der Europäischen Union

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