Beiträge zum Stichwort ‘ Uhrendesign schützen ’

Markenrecht am Montblanc-Uhrendesign: Wer hat die Schrauben locker?

26. Juni 2016 | Von

Montblanc: Gewöhnliche Torx-Schrauben an Armbanduhren sind nicht als Herkunftshinweis geeignet und können so auch kein Markenrecht verletzen. Erfolglos geklagt hat die Herstellerin der  hochpreisigen Montblanc-Uhren vor dem Landgericht Köln; und verliert nun auch in zweiter Instanz vor dem OLG Köln. Strittig war, ob die verwendete Verzierung der Klägerin in Form eines Sterns mit 6 abgerundeten

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iPad-App: Design-Streithansel Apple zahlt 16,5 Mio. Euro für kopierte Schweizer Bahnhofsuhr

13. Dezember 2012 | Von
Bahnhofsuhr auf dem iPad

Wie der Schweizer „Tagesanzeiger“ jetzt herausgefunden hat, zahlt Apple an die Schweizer Bahn SBB 20 Mio. CHF (rund 16,5 Mio. Euro) für die nachträgliche Lizenzierung des nicht genehmigten Designklau an der Schweizer Bahnhofsuhr. Apples Designdiebstahl war bekannt geworden, nach dem am 20. September 2012 das neue Mobile-Betriebssystem iOS 6 veröffentlicht wurde. Dessen Bestandteil ist die

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Design des Tages: Uhren made in Germany

23. November 2011 | Von
Design: ARISTO VOLLMER GmbH, Pforzheim; Quelle: DPMA 402011004978.3

Es gibt sie noch: Uhren made in Germany. Am 22. November 2011 hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Rahmen einer Sammelanmeldung neun Geschmacksmuster für Uhren und Uhrenarmbänder zugunsten der ARISTO VOLLMER GmbH aus Pforzheim eingetragen. ARISTO wurde 1906 vom Uhrmacher Julius Epple in Pforzheim gegründet. Sein Urenkel überführte die Firma 2005 in die

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EuGH: Zur Neuheit eines Werbeartikels im Geschmacksmusterrecht gegenüber vorbekannten ähnlichen Artikeln

3. November 2011 | Von
links: älteres SYMBICORT-Design; rechts: jüngeres SPHERE TIME-Design; Quelle: EuGH, Urteil vom 14.6.2011

Gerade bei Werbeartikeln sind die Unterschiede zu bereits bekannten Waren meist sehr gering. Deshalb geht es in einem Rechtsstreit um die Gültigkeit eines Geschmacksmusters solcher Erzeugnisse oft um die Frage, ob das Geschmacksmuster zum Zeitpunkt seiner Anmeldung neu war und Eigenart gegenüber älteren Designs besaß. Einen solchen Fall hat am 14. Juni 2011 der Gerichtshof

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Internationales Design des Tages: Uhren made in Switzerland

6. Oktober 2011 | Von
Design: SWATCH AG, Schweiz; Quelle: WIPO Industrial Designs

Die Schweizer SWATCH AG hat insgesamt 15 neue Designs als internationale Geschmacksmuster registrieren lassen; die meisten davon Uhren. Die Geschmacksmuster wurden von der World Intellectual Property Organization (WIPO) am 30. September 2011 veröffentlicht. Beansprucht wird für die meisten Designs Schutz in der gesamten Europäischen Union, der Schweiz und anderen europäischen Nicht-EU-Ländern sowie in Singapore, dem

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