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	<title>DESIGNSCHUTZ news.de</title>
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	<description>Infos zum Designschutz für Produktdesigner, Werbegrafiker und Agenturen</description>
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		<title>Design des Tages: Stadtmöbel zum Wohlfühlen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 04:56:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
				<category><![CDATA[Design des Tages]]></category>
		<category><![CDATA[Design Patent]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchsdesign schützen]]></category>
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		<category><![CDATA[Geschmacksmuster anmelden Kosten]]></category>
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		<category><![CDATA[Möbeldesign schützen]]></category>

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		<description><![CDATA[Architekten sind oft die besten Produktdesigner, nicht zuletzt weil sie um die Wirkung der Gegenstände im Raum wissen. So auch das derzeit 21-köpfige Team des Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Partnerschaft Grosch Joosten Kehl aus Berlin. Als Ergebnis von deren jüngstem Schaffen wurden am 9. Mai 2012 das Design von 6 Gartenbänken als Geschmacksmuster in das Register<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/05/design-des-tages-stadtmobel-zum-wohlfuhlen/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_4244" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a title="Geschmacksmuster Gartenbänke" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402011004701-0001" target="_blank"><img class="size-full wp-image-4244" title="Design: 	Atelier Loidl Landschaftsarchitekten, Berlin; Quelle: DPMA GM 402011004701" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/05/loidl_baenke.jpg" alt="Design: Atelier Loidl Landschaftsarchitekten, Berlin; Quelle: DPMA GM 402011004701" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Design: Atelier Loidl Landschaftsarchitekten, Berlin; Quelle: DPMA GM 402011004701</p></div>
<p>Architekten sind oft die besten Produktdesigner, nicht zuletzt weil sie um die Wirkung der Gegenstände im Raum wissen. So auch das derzeit 21-köpfige Team des <a title="Atelier Loidl Landschaftsarchitekten" href="http://www.atelier-loidl.de" target="_blank"><strong>Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Partnerschaft Grosch Joosten Kehl</strong></a> aus Berlin.</p>
<p>Als Ergebnis von deren jüngstem Schaffen wurden am 9. Mai 2012 das Design von <a title="Geschmacksmuster Gartenbänke" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402011004701-0001" target="_blank">6 Gartenbänken als Geschmacksmuster</a> in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Für die Anmeldung sind amtliche Gebühren von 210 Euro angefallen.</p>
<p>Loidl gehört zu den renommierten Architekturbüros in Deutschland. So gewannen sie für die Gestaltung des Lustgartens in Berlin den Deutschen Landschaftsarchitekturpreis.</p>
<p>Aktuelle Projekte des Architekturbüros sind der Park am Gleisdreieck in Berlin, die Saarbrücker Stadtmitte am Fluss sowie ein 9 ha großes Entwicklungsgebiet in Wien.</p>
<p><a title="DESIGSNCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a></p>
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		<title>Daimler lässt Mercedes 300 SL Nachbau zerstören</title>
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		<pubDate>Sat, 05 May 2012 07:39:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[3D-Marke Design-Schutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteil Gericht Entscheidung]]></category>

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		<description><![CDATA[Er gehört zu den legendärsten Autos der Geschichte mit hohem Wiedererkennungseffekt: Der zwischen  1954 bis 1957 als Coupé mit Flügeltüren gebaute Mercedes 300 SL. Im Rahmen der weltgrößten  Oldtimermesse &#8220;Techno Classica&#8221; 2012 in Essen wurde einer von ihnen zur Abschreckung zerstört. Einer von &#8220;ihnen&#8221;? Nein, ein Nachbau neueren Datums und veranstaltet wurde die öffentliche Hinrichtung<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/05/daimler-lasst-mercedes-300-sl-nachbau-zerstoren/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_4215" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a title="Mercedes Benz" href="http://www.mercedes-benz.de" target="_blank"><img class="size-full wp-image-4215" title="Mercedes-Benz 300SL; Foto: Sfoskett on de.wikipedia.org" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/05/800px-1955_Mercedes-Benz_300SL_Gullwing_Coupe_34_right.jpg" alt="Mercedes-Benz 300SL; Foto: Sfoskett on de.wikipedia.org" width="300" height="222" /></a><p class="wp-caption-text">Mercedes-Benz 300SL; Foto: Sfoskett on de.wikipedia.org</p></div>
<p>Er gehört zu den legendärsten Autos der Geschichte mit hohem Wiedererkennungseffekt: Der zwischen  1954 bis 1957 als Coupé mit Flügeltüren gebaute <strong>Mercedes 300 SL.</strong></p>
<p>Im Rahmen der weltgrößten  Oldtimermesse &#8220;Techno Classica&#8221; 2012 in Essen wurde einer von ihnen zur Abschreckung zerstört. Einer von &#8220;ihnen&#8221;? Nein, ein Nachbau neueren Datums und veranstaltet wurde die <strong>öffentliche Hinrichtung </strong>von <strong>der <a title="Daimler AG" href="http://www.daimler.com" target="_blank">Daimler AG</a></strong>.</p>
<p>In der Oldtimer-Szene sind solche Nachbauten beliebt. Der Nachbau einer Flügeltüer-Karasso wird auf ein modernes Auto geschraubt; meist ein aktuelles Mercedes-Modell. Der Mercedes-Fan muss für diesen Spaß einen Betrag im sechsstelligen Euro-Bereich ausgeben. Auch Thomas Gottschalk soll einen besitzen. Das Geschäft möchte die Daimler AG über ihre <strong>Tuning-Tochter <a title="Mercedes AMG" href="http://www.mercedes-amg.com/" target="_blank">Mercedes-AMG</a></strong> jedoch selbst machen.</p>
<div id="attachment_4216" class="wp-caption alignright" style="width: 436px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/05/2008DIG29285-470x325.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class=" wp-image-4216" title="vom Zoll beschlagnahmter Nachbau des legendären Mercedes-Flügeltürers; Quelle: Daimler AG" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/05/2008DIG29285-470x325.jpg" alt="vom Zoll beschlagnahmter Nachbau des legendären Mercedes-Flügeltürers; Quelle: Daimler AG" width="426" height="294" /></a><p class="wp-caption-text">vom Zoll beschlagnahmter Nachbau des legendären Mercedes-Flügeltürers; Quelle: Daimler AG</p></div>
<p>Ob Mercedes-Fans die Aktion begrüßen, kann bezweifelt werden. Einschlägige <strong><a title="Mercedes Fan-Blog" href="http://ticker.mercedes-benz-passion.com/allgemein/15737_300-sl-vorsatzlich-vom-werk-zerstort/" target="_blank">Fan-Blogs </a>berichten mit deutlicher Distanz</strong>. Die Musikindustrie hat sich  mit ihrem Vorgehen gegen die potentielle Kundschaft ein Imageproblem eingehandelt und akuell sogar den Gesetzgeber zum Handeln gebracht.</p>
<p>Auch <strong>rechtlich ist die Aktion nicht </strong>so<strong> zweifelsfrei</strong> wie von der Daimler AG dargestellt. Denn die Zerstörung beruht auf einem Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az. 17 O 304/10). Es hatte der Karosserie Urheberrechtsschutz zugestanden und damit vor Nachahmungen geschützt. Der Verurteilte hatte aus unbekannten Gründen auf die Berufung verzichtet, obwohl das Design eines Gebrauchsgegenstandes nur in Ausnahmefällen durch das Urheberrecht geschützt ist.</p>
<p>Für <strong>Gebrauchsdesigns wurde das Geschmacksmusterrecht geschaffen</strong>. Das Geschmacksmusterrecht ist jedoch auf 25 Jahre Schutzdauer begrenzt und verbietet nur Handlungen im gewerblichen Bereich. Das Urheberrecht endet dagegen erst 70 Jahre nach dem Tod der Entwerfer und stellt privates Handeln nur in wenigen Ausnahmefällen frei.</p>
<p>Der <strong>Schutz von Fahrzeugdesigns durch das Urheberrecht</strong> hat beispielsweise die zweifelhafte Folge, dass ein in Italien legal nachgebauter und von einem Deutschen gekaufter Wagen nicht auf Familienfotos abgebildet werden darf. Deren Einstellen bei Facebbook oder Verwendung auf einer privaten Webseite wäre dann ein verbotenes öffentliches Zugänglichmachen des Fahrzeug-Designs. Der Besitz des Wagens und das Herumfahren auf öffentlichen Straßen in Deutschland wäre dagegen urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Selbst die Nutzung einer Fotografie vom eigenen Original-Mercedes wäre dann nur möglich, wenn eine der wenigen Ausnahmen des Urheberrechts vorläge. Der Mercedes-Fahrer muss folglich in Zukunft Rechtsrat einholen, welche Familienfotos er Dritten zugänglich machen darf und welche nicht.</p>
<p>Die Daimler AG wird vermutlich erklären, an der Rechtsverfolgung ihrer Kunden kein Interesse zu haben. Darauf kommt es für die generelle rechtlichen Bewertung jedoch nicht an, falls sich die Auffassung des Landgerichts Stuttgart durchsetzen sollte. Denn die Nichtverfolgung von eigenen Kunden ist eine auf aktuellen wirtschaftlichen Interessen beruhende Entscheidung, die morgen ganz anders aussehen kann. So hat beispielsweise Bosch auf die Geltendmachung seiner Patentrechte gegen Mobilfunkhersteller verzichtet, diese später jedoch an einen Patentverwerter verkauft. Dieser setzt nun Verkaufsverbote und Schadenersatzforderungen durch.</p>
<p>Unabhängig von den aufgeworfenen Fragen des Urheberrechts<strong> ist die markenrechtliche  und wettbewerbsrechtlich Beurteilung des Falls eine andere</strong>. Beide Rechte kommen jedoch nur bei Handlungen im geschäftlichen Verkehr zur Anwendung und können nicht gegen Privatpersonen eingesetzt werden. Doch auch die 3D-Marken neueren Datums für Gebrauchsdesigns sind nicht ohne Zweifel. So verweigerte der EuGH dem <strong>Lindt-Osterhasen</strong> und <strong>Bang &amp; Olufsen-Lautsprechern</strong> den Markenschutz, weil er eine Umgehung des Geschmacksmusterrechts darstelle. DESIGNSCHUTZnews berichtete in den Beiträgen vom <a title="Designstreit Lindt-Osterhase" href="http://www.designschutznews.de/2011/04/ein-dauerbrenner-designstreit-um-den-osterhasen/" target="_blank">24.11.2011</a> und <a title="Bang &amp; Oluffsen - Lautsprecherdesign" href="http://www.designschutznews.de/2011/10/eugh-bang-olufsen-lautsprecherdesign-nicht-als-formmarke-schutzfahig/" target="_blank">13.10.2011</a>.</p>
<p>Welche Meinung haben Sie zu dem Thema? Hier geht es <span style="color: #0000ff;"><a title="zum Designschutz Forum" href="http://www.designschutznews.de/forum/designschutz-forum-w%C3%A4hlen-sie-ein-thema-und-diskutieren-sie-mit-group3.0/" target="_blank"><span style="color: #0000ff;"><strong>zum Designschutz Forum</strong></span></a></span>.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/fe95849e0bf54c899f86e0fa93af8e70" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Achtung: Dieses Plakat ist anstößig</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/04/achtung-dieses-plakat-ist-anstosig-meint-degesta/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 12:47:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<category><![CDATA[anstößiges Design]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Kommunikationsagentur moculade design aus Köln entwickelte das Plakat &#8220;Ohne Hebammen hängen wir in der Luft&#8220;. Mit dem Plakat will der Hebammen für Deutschland e.V. auf die gefährdete Versorgung durch Hebammen aufmerksam machen. Das Außenwerbeunternehmen Deutsche Gesellschaft für Stadtanlagen GmbH (Degesta) hält das Plakat für anstößig und weigert sich, es zu plakatieren. Denn es könne<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/04/achtung-dieses-plakat-ist-anstosig-meint-degesta/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_4177" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a title="Hebammen für Deutschland" href="http://www.hebammenfuerdeutschland.de/" target="_blank"><img class="size-full wp-image-4177 " title="Plakat &quot;Ohne Hebammen hängen wir in der Luft&quot;; Design: moculade design; Umsetzung: rosskamp design" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/04/image-343936-galleryV9-bony.jpg" alt="Plakat &quot;Ohne Hebammen hängen wir in der Luft&quot;; Design: moculade design; Umsetzung: rosskamp design" width="300" height="434" /></a><p class="wp-caption-text">Plakat &quot;Ohne Hebammen hängen wir in der Luft&quot;; Design: moculade design; Umsetzung: rosskamp design</p></div>
<p>Die Kommunikationsagentur <a title="moculade design" href="http://www.moculade.de/" target="_blank"><strong>moculade design</strong></a> aus Köln entwickelte das Plakat &#8220;<em><strong>Ohne Hebammen hängen wir in der Luft</strong></em>&#8220;.</p>
<p>Mit dem Plakat will der <a title="Hebammen für Deutschland" href="http://www.hebammenfuerdeutschland.de/" target="_blank"><strong>Hebammen für Deutschland e.V.</strong></a> auf die gefährdete Versorgung durch Hebammen aufmerksam machen. Das Außenwerbeunternehmen Deutsche Gesellschaft für Stadtanlagen GmbH (<a title="Degesta" href="http://www.degesta.de/" target="_blank"><strong>Degesta</strong></a>) hält das Plakat für anstößig und weigert sich, es zu plakatieren. Denn es könne &#8220;Menschen schockieren&#8221;, so die PR-Abteilung des Unternehmens gegenüber SPIEGEL ONLINE und &#8220;insbesondere bei Kindern Erschrecken hervorrufen&#8221;.</p>
<p>Dasselbe Unternehmen hat vermutlich keine Probleme, nackte Frauenbrüste, blutverschmiert mit schwerem Gerät herumballernde Filmhelden oder schrille Begriffe wie &#8220;Wanderhure&#8221; einem Erstklässler auf dem morgendlichen Schulweg vor die Nase zu setzen.</p>
<p>DESIGNSCHUTZnews meint: moculade design hat das Anliegen der freien Hebammen realistisch umgesetzt und nackte Tatsachen dort gezeigt, wo sie auch im wahren Leben vorkommen: bei der Geburt eines Menschen.</p>
<p>Auf den ersten Blick könnte eine Parallele zum <strong><a title="Schockwerbung Benetton-Entscheidungen" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benetton-Entscheidungen" target="_blank">Schockwerbeverbot des Bundesgerichtshofes</a></strong> (BGH) Ende der 1990-iger Jahre gezogen werden. Damals hatte der BGH verschiedene Werbemotive der Firma Benetton verboten. Die Entscheidungen sind in die Rechtsprechung unter den Titeln &#8220;Ölverschmutzter Vogel&#8221;, &#8220;Kinderarbeit&#8221; und &#8220;Nacktes menschliches Gesäß mit dem Stempelabdruck &gt;HIV-Positive&lt;&#8221; eingegangen.</p>
<p>Zum Motiv &#8220;Ohne Hebammen hängen wir in der Luft&#8221; besteht jedoch ein <strong>entscheidender Unterschied</strong>: Benetton hatte die Motive als Eyecatcher ohne sachlichen Bezug zu seinen Produkten eingesetzt. Das Hebammenplakat stellt dagegen den Kern ihrer täglichen Arbeit dar.</p>
<p>Letztlich wurden nach neunjährigem Rechtsstreit Anfang 2003 auch alle Werbeverbote zu den Benetton-Motiven vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Es war der Ansicht, die vom BGH ausgesprochenen Verbote stellen einen verfassungswidrigen <strong>Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit</strong> dar. Kommerziell war die Kampagne dennoch ein Desaster: Benetton war in aller Munde, das Image und die Umsätze dagegen ruiniert.</p>
<p>Schreiben Sie doch dem Geschäftsführer von Degesta, was Sie von dem Hebammen-Plakat und der Entscheidung seines Unternehmens halten: <a title="Degesta Städtewerbung" href="http://www.degesta.de/kontakt/" target="_blank">zur Emailadresse</a>.</p>
<p>Mittlerweile haben die Hebammen einen anderen Anbieter gefunden, der ihre Plakate aufhängt.</p>
<p>moculade design betreut kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich Corporate Design, Kommunikationsdesign und Informationsdesign.</p>
<p><em>Anmerkung vom 02.05.2012: Mittlerweile hat die <a title="Degesta Städtewerbung" href="http://www.degesta.de/unternehmen/nachricht/archiv/2012/04/artikel/stellungnahme-zum-spiegel-online-artikel/" target="_blank">Degesta eine Stellungnahme</a> zu dem Vorgang auf ihrer Webseite veröffentlicht.</em></p>
<p>Welche Meinung haben Sie zu dem Thema? Hier geht es <span style="color: #0000ff;"><a title="zum Designschutz Forum" href="http://www.designschutznews.de/forum/designschutz-forum-w%C3%A4hlen-sie-ein-thema-und-diskutieren-sie-mit-group3.0/" target="_blank"><span style="color: #0000ff;"><strong>zum Designschutz Forum</strong></span></a></span>.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/af3df0300f814894801a3db677b73799" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Visionary Innovators: 13. Welttag des geistigen Eigentums am 26. April 2012</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 10:42:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Welttag des geistigen Eigentums]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Hinter jeder großen Neuerung, steht eine  künstlerische, technologische oder menschliche Geschichte &#8211; eine Geschichte, die neue Wege eröffnet als Folge von Neugierde, Einsicht und Entschlossenheit des Einzelnen.&#8221;, so beginnt das offizielle Statement der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zum heutigen Welttag des geistigen Eigentums. Dieser wurde von WIPO und UNESCO erstmals im Jahre 2000 ausgerufen<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/04/visionary-innovators-13-welttag-des-geistigen-eigentums-am-26-april-2012/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_4103" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a title="Welttag des geistigen Eigentums" href="http://www.wipo.int/ip-outreach/en/ipday/2012/" target="_blank"><img class="size-full wp-image-4103" title="offizielles Plakat &quot;Visionary Innovators&quot; zum Welttag des geistigen Eigentums 2012" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/04/Tag-des-geistigen-Eigentums.jpg" alt="offizielles Plakat &quot;Visionary Innovators&quot; zum Welttag des geistigen Eigentums 2012" width="300" height="417" /></a><p class="wp-caption-text">offizielles Plakat &quot;Visionary Innovators&quot; zum Welttag des geistigen Eigentums 2012</p></div>
<p>&#8220;<strong>Hinter jeder großen Neuerung, steht eine  künstlerische, technologische oder menschliche Geschichte &#8211; eine Geschichte, die neue Wege eröffnet als Folge von Neugierde, Einsicht und Entschlossenheit des Einzelnen</strong>.&#8221;, so beginnt das <a title="Welttag des geistigen Eigentums" href="http://www.wipo.int/ip-outreach/en/ipday/2012/" target="_blank">offizielle Statement</a> der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zum heutigen Welttag des geistigen Eigentums. Dieser wurde von WIPO und UNESCO erstmals im Jahre 2000 ausgerufen und findet jedes Jahr am 26. April statt.</p>
<p>Im Jahre 2012 steht der Tag unter dem Motto &#8220;<strong>Visionary Innovators</strong>&#8220;. Umgesetzt wird das Motto auf dem gleichnamigen <a title="Welttag des geistiges Eigentum" href="http://www.wipo.int/ip-outreach/en/ipday/2012/" target="_blank">offiziellen Plakat</a>, dass bedeutendes geistiges Schaffen auf den Gebieten von Technik, Kunst und Design ehrt und von der WIPO wie folgt interpretiert wird:</p>
<blockquote><p>So waren die Gebrüder Wright fasziniert vom Fliegen und gaben der Entwicklung einer Flugmaschine und späteren Flugreisen den entscheidenden Impuls. Louis Pasteurs Neugierde führte zu Fortschritten in der wissenschaftlichen Krankheitsprävention. Tu Youyous unermüdliche Analyse von pflanzlichen Heilmitteln führte zu einer Malaria-Behandlung, die Millionen Menschen das Leben rettet. Steve Jobs Ehrgeiz, digitale Technik einfach und für jedermann zugänglich zu machen, ließ Personal Computer und &#8211; drei Jahrzehnte später &#8211; ein neues Paradigma für die Verbreitung von Unterhaltung entstehen.</p>
<p>Die Liste der visionären Erfinder ist lang. Sie stehen für einen Katalog von menschlichem Einfallsreichtum und Kreativität. Sie umfasst die vielen Künstler, Schriftsteller und Musiker, welche die Art, wie wir hören und sehen veränderten: Rembrandt und Turner, Picasso und Kandinsky gestalteten unserer Wahrnehmung von Licht, Form und Gestalt;  Tschechow und Tagore, Neruda und Mafouz: ihre Schriften gaben neue Einblicke in die menschliche Erfahrung; Charlie Parker und Miles Davis, Jimi Hendrix und Rostropowitsch &#8211; Musiker, die den Status quo herausforderten.</p></blockquote>
<p>Vor dieser Liste erscheint die <strong>aktuelle öffentliche Diskussion in Deutschland</strong> um das Urheberrecht kleingeistig. Wer wegen Fehlentwicklungen wie <strong>Massenabmahnungen</strong> gegen Filesharer, Facebook-Foto- und Stadtplan-Kopierer die Abschaffung des Urheberrechts fordert, geht am eigentlichen Problem vorbei: Die fehlende angemessene <strong>Balance von fairer privater Nutzung einerseits und kommerzieller Verwertungsmöglichkeit andererseits</strong>. Letztlich sind die beklagten Massenabmahnungen nur Ausdruck der Hilflosigkeit von Rechteinhabers auf das Versagen des Gesetzgebers.</p>
<p>Aus gutem Grund ist in der analogen Welt das nicht gewerbliche Kopieren und Weitergeben von Vervielfältigungsstücken durch das Urheberrecht freigestellt; zum Teil ausgeglichen durch pauschale Geräte- und Kopierabgaben an Verwertungsgesellschaften. Offensichtlich war früheren Gesetzgebern bewusst, dass ein Verbot der privaten Weitergabe von Fotos, Musik und Songtexten dem <strong>Rechtsempfinden</strong> der Menschen widerspricht und nicht durchsetzbar ist; anders als das kommerzielle Verwerten fremden geistiges Schaffens.</p>
<p>Der US-amerikanische Gesetzgeber war in diesem Punkt wesentlich einfallsreicher als der deutsche und europäische: Er hat die <strong>Freistellung des &#8220;fair use&#8221;, der fairen Nutzung, von der analogen Welt auf das Internet übertragen</strong> und damit dem eigenen Land einen Standortvorteil gegeben. Google, Facebook und YouTube bedanken sich bei ihrem Heimat-Gesetzgeber mit üppigen Steuerzahlungen.</p>
<p>Statt das Problem zu lösen, will der deutsche Gesetzgeber infolge der öffentlichen Diskussion nun die Symptome lindern: Durch die Begrenzung der Erstattung von Rechtsverfolgungskosten. Das wird nicht funktionieren. Allein die  erstattungsfähigen Gerichtskosten für das Auskunftsersuchen nach der Identität des Internetanschlussinhabers betragen 200 Euro. Solange <strong>keine erlaubten fairen Nutzungsmöglichkeiten</strong> bestehen, werden die Rechteinhaber weiterhin auf Abschreckung setzen.</p>
<p>Die <strong>Widersprüche der aktuellen Rechtslage</strong> sind offenkundig: Das aufwendig entwickeltes Grafikdesign ist vor privater Nutzung durch Dritte nicht geschützt. Ein &#8220;ins Blaue hinein&#8221; geschossenes Knipsfoto von der privaten Homepage einer Partybekanntschaft in den eigenen Facebooke-Account zu übernehmen, ist dagegen verboten. Denn Grafiken unterliegen dem Geschmacksmusterrecht, das den nicht gewerblichen Bereich freistellt. Das ohne Gestaltungsabsicht entstandene Knipsfoto unterliegt dagegen dem Urheberrecht, das im Internet keine erlaubte private Nutzung vorsieht.</p>
<p>Solange der Gesetzgeber solche Widersprüche nicht beseitigt, wird die Akzeptanz des Urheberrechts weiter sinken; zum Schaden der Kreativen. Der Welttag des geistigen Eigentums sollte Anlass sein, über den eigenen Tellerrand zu schauen und Lösungsmöglichkeiten auch außerhalb des heimatlichen Horizontes zu suchen.</p>
<p>Welche Meinung haben Sie zu dem Thema? Hier geht es <span style="color: #0000ff;"><a title="zum Designschutz Forum" href="http://www.designschutznews.de/forum/designschutz-forum-eine-registrierung-ist-zum-verfassen-von-beitr%C3%A4gen-nicht-erforderlich-group3/designschutz-allgemein-forum3/ist-der-schutz-des-geistigen-eigentums-noch-zeitgem%C3%A4%C3%9F-thread11/" target="_blank"><span style="color: #0000ff;"><strong>zum Designschutz Forum</strong></span></a></span>.</p>
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		<title>BVerfG: Le-Corbusier-Möbelhersteller nicht in urheberrechtlichen Eigentumsrechten verletzt</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 07:25:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 19. Juli 2011 beschäftigte sich mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum dritten Mal ein höchstes deutsches Gericht mit Le-Corbusier-Möbeln. In der Sache ging es darum, ob sich ein italienischer Möbelhersteller auf die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes berufen kann. Der Hersteller sah sich durch die Le-Corbusier-Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 2009 in seinen (deutschen) Grundrechten verletzt; konkret<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/04/bverfg-der-hersteller-von-le-corbusier-mobeln-ist-nicht-in-seinen-urheberrechtlichen-eigentumsrechten-verletzt/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_4083" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/04/Le-Corbusier.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-4083" title="Sessel LC2 und LC3, Couchtisch LC10; Design: Le Corbusier (1929)" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/04/Le-Corbusier.jpg" alt="Sessel LC2 und LC3, Couchtisch LC10; Design: Le Corbusier (1929)" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Sessel LC2 und LC3, Couchtisch LC10; Design: Le Corbusier (1929)</p></div>
<p>Am 19. Juli 2011 beschäftigte sich mit dem <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> (BVerfG) zum dritten Mal ein höchstes deutsches Gericht mit <a title="Urheberrecht Le-Corbusier-Möbel" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Le_Corbusier" target="_blank">Le-Corbusier</a>-Möbeln. In der Sache ging es darum, ob sich ein italienischer Möbelhersteller auf die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes berufen kann.</p>
<p>Der Hersteller sah sich durch die Le-Corbusier-Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 2009 in seinen (deutschen) Grundrechten verletzt; konkret in seinen durch das deutsche aber auf EU-Recht beruhendem <strong>Urheberrecht gewährten Eigentumsrechten</strong>. Das BVerfG bestätigte die Anwendbarkeit des deutschen Grundrechtsschutzes, sah den italienischen Möbelhersteller jedoch in seinen Grundrechten nicht verletzt.</p>
<p>Der Beschwerdeführer ist seit 1965 Exklusiv-Lizenznehmer von Möbelstücken nach Entwürfen des 1965 verstorbenen schweizerisch-französischen Architekten und Möbeldesigners Charles Edouard Jeanneret, genannt <a title="Urheberrecht Le-Corbusier-Möbel" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Le_Corbusier" target="_blank">Le Corbusier</a>. In der Vergangenheit stand <strong>urheberrechtlicher Schutz für Werke der angewandten Kunst</strong>, insbesondere Möbel, in Italien nicht zur Verfügung. Ein Zigarrenhersteller richtete in der <a title="Bundeskunsthalle" href="http://www.bundeskunsthalle.de/" target="_blank">Bundeskunsthalle</a> in Bonn eine Zigarren-Lounge ein. Hierzu erwarb er bei einem anderen in Italien geschäftsansässigen Hersteller Nachbildungen von Sesseln und Sofas der Modellreihen »LC 2« der Le Corbusier-Möbel und stellte diese in der Lounge auf.</p>
<p>Der BGH hatte eine<strong> Urheberrechtsverletzung durch das bloße öffentliche Aufstellen</strong> von nicht genehmigten Nachbildungen der in Deutschland urheberrechtlich geschützten Le-Corbusier-Möbel verneint. Denn das auf der europäischen Urheberrechtslinie beruhende Urheberrechtsgesetz definiert das <a title="urheberrechtliches Verbreitungsrecht § 17 Uhrhebergesetz" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__17.html" target="_blank"><strong>Verbreitungsrecht</strong></a> als das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.</p>
<p>Das BVerfG bestätigte nun die Auffassung des BGH, dass von einer Verbreitung nicht ausgegangen werden kann, wenn der Öffentlichkeit nur der Gebrauch von Werkstücken eines urheberrechtlich geschützten Werkes überlassen wird. Der BGH hat unter Hinweis auf die EuGH-Rechtsprechung angenommen, dass eine <strong>Verbreitung</strong> auf andere Weise als durch Verkauf nur vorliegt, <strong>wenn eine Übertragung des Eigentums an dem Gegenstand erfolgt</strong>. Daran fehlte es aber beim bloßen Aufstellen der Möbel.</p>
<p>Der in Deutschland verbotene <a title="urheberrechtliches Vervielfältigungsrecht § 16 Urhebergesetz" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__16.html" target="_blank"><strong>Vervielfältigungsvorgang</strong></a>, der Nachbau der Möbel, war bereits zuvor nach italienischem Urheberrecht<strong> legal in Italien erfolgt</strong>. Durch diese Lücke ist der italienische Hersteller jedoch nicht in seinen Eigentumsrechten in Deutschland verletzt. Denn das deutsche Urheberrecht wurde korrekt angewendet und bleibt nicht hinter der entsprechenden EU-Urheberrechtslinie zurück.</p>
<p>Die beiden Vorinstanzen, das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln, hatten die Sache noch anders gesehen und das öffentliche Aufstellen der Le-Corbusier-Möbel untersagt.<br />
<em></em></p>
<p><em>Quellen: BVerfG, Beschluss vom 19. 7. 2011 &#8211; 1 BvR 1916/09 Le-Corbusier-Möbel; BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 148/06 – Le Corbusier I (Möbel in der Zigarren-Lounge); BGH, Urteil vom 22. 1. 2009 &#8211; I ZR 247/03 &#8211; Le Corbusier II (Möbel im Bekleidungsgeschäft)</em><br />
<strong></strong></p>
<p>Welche Meinung haben Sie zu dem Thema? Hier geht es <span style="color: #0000ff;"><a title="zum Designschutz Forum" href="http://www.designschutznews.de/forum/designschutz-forum-w%C3%A4hlen-sie-ein-thema-und-diskutieren-sie-mit-group3.0/" target="_blank"><span style="color: #0000ff;"><strong>zum Designschutz Forum</strong></span></a></span>.</p>
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		<title>Design des Tages: Schmuck aus dem bergischen Land</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/04/design-des-tages-schmuck-aus-dem-bergischen-land/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 05:21:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 18. April 2012 wurden in das deutsche Geschmacksmusterregister 34 Designs für Schmuckwaren eingetragen. Inhaber ist die Firma Markus Schmidt GmbH aus Ratingen. Die Anmeldung deckt die ganze Palette an Schmuckwaren  ab; Fingerringe, Ohrringe, Ketten und Schmuckanhänger. Zu jedem Geschmacksmuster wurden mehrere Ansichten durch freigestellte schwarz/weiß Fotos hinterlegt. Das garantiert eine vollständige Offenbarung aller Gestaltungsmerkmale<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/04/design-des-tages-schmuck-aus-dem-bergischen-land/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_4065" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a title="Geschmacksmuster Schmuck-Design" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402011003146-0004" target="_blank"><img class="size-full wp-image-4065" title="Design: Markus Schmidt GmbH, Ratingen; Quelle: DPMA GM DE 40 2011 003 146.9" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/04/schmidt_ringe.jpg" alt="Design: Markus Schmidt GmbH, Ratingen; Quelle: DPMA GM DE 40 2011 003 146.9" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Design: Markus Schmidt GmbH, Ratingen; Quelle: DPMA GM DE 40 2011 003 146.9</p></div>
<p>Am 18. April 2012 wurden in das deutsche <a title="Geschmacksmuster Schmuck-Design" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402011003146-0004" target="_blank">Geschmacksmusterregister</a> 34 Designs für Schmuckwaren eingetragen. Inhaber ist die Firma <a title="&quot;schmuckwerk&quot; der Markus Schmidt GmbH, Ratingen" href="http://www.schmuckwerk.de" target="_blank"><strong>Markus Schmidt GmbH</strong></a> aus Ratingen.</p>
<p>Die Anmeldung deckt die ganze Palette an Schmuckwaren  ab; Fingerringe, Ohrringe, Ketten und Schmuckanhänger. Zu jedem Geschmacksmuster wurden mehrere Ansichten durch freigestellte schwarz/weiß Fotos hinterlegt. Das garantiert eine vollständige Offenbarung aller Gestaltungsmerkmale und gewährt Schutz unabhängig von der farblichen Gestaltung. Die amtlichen Ameldegebühren betrugen 204 Euro.</p>
<p>Heike und Markus Schmidt betreiben ihr &#8220;<a title="&quot;schmuckwerk&quot; der Markus Schmidt GmbH, Ratingen" href="http://www.schmuckwerk.de" target="_blank"><strong>schmuckwerk</strong></a>&#8221; seit 1994 im historischen Ambiente einer ehemaligen Papiermühle aus dem Jahre 1852. Markus Schmidt ist  ausgebildeter Goldschmied, Designer und Kaufmann. Seine Passion für Schmuck erfasste ihn 1983 während eines Goldschmiedepraktikums im südafrikanischen Port Elisabeth und hält bis heute an.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/8ca5e67961414723b2889976761d409d" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Google-Markenstreit: Gmail heißt jetzt Quabb</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/04/google-markenstreit-gmail-heist-jetzt-quabb/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 14:28:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Marke G-mail gibt es bereits seit dem 20. Juni 2000. Googles gleichnamigen Dienst dagegen erst seit 2005. Gmail hieß Googles Email-Dienst nur außerhalb Deutschlands. Denn hierzulande gehörten die Markenrechte bis zum 13. April 2012 Daniel Giersch bzw. dessen Firma G-mail GmbH mit Sitz in Hamburg. Heute wurden die Rechte an der Marke DE 30<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/04/google-markenstreit-gmail-heist-jetzt-quabb/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_4041" class="wp-caption alignleft" style="width: 317px"><a title="Markenrechte Gmail" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/300256973/DE" target="_blank"><img class="size-full wp-image-4041" title="Marke DE 30 025 697.3 vom 03.04.2000" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/04/pics_DE_800_97_DE30025697.jpg" alt="Marke DE 30 025 697.3 vom 03.04.2000" width="307" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Marke DE 30 025 697.3 vom 03.04.2000</p></div>
<p>Die Marke G-mail gibt es bereits seit dem 20. Juni 2000. Googles gleichnamigen Dienst dagegen erst seit 2005. <strong>Gmail</strong> hieß Googles Email-Dienst nur außerhalb Deutschlands.</p>
<p>Denn hierzulande gehörten die Markenrechte bis zum 13. April 2012 Daniel Giersch bzw. dessen Firma G-mail GmbH mit Sitz in Hamburg. Heute wurden die Rechte an der <a title="Markenrechte Gmail" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/300256973/DE" target="_blank"><strong>Marke DE 30 025 697.3 &#8211; G-mail</strong></a> laut online-Markenregister auf die Google Inc., Mountain View Calif., umgeschrieben.</p>
<p>Damit dürften Googles kryptische Emailadressen nach dem Muster name@googlemail.com bald ein Ende haben und auch hierzulande wie überall auf der Welt name@gmail.de lauten. Laut dem IT-Online-Magazin Golem.de waren heute weder Giersch noch Google zu einer Stellungnahme erreichbar.</p>
<p>Für Aufsehen hatte im Jahre 2005 eine einstweilige Verfügung gegen Google gesorgt. Giersch hatte dem US-Suchmaschinenriese die Nutzung der Bezeichnung Gmail für den Google-Emaildienst in Deutschland untersagen lassen. Zahlungsofferten von Google hatte Giersch abgelehnt. Darauf endete der <a title="Hanseatisches Oberlandesgericht" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Hamburg&amp;Datum=04.07.2007&amp;Aktenzeichen=5%20U%2087/06" target="_blank">Rechtsstreit im Jahre 2007 vor dem OLG Hamburg</a> zugunsten von Giersch.</p>
<p>Giersch war in der Vergangenheit durch <strong>Abmahnungen gegen iPhone-Grauimporte</strong> aufgefallen, auf denen eine Gmail-App vorinstalliert war. Er sah durch deren Verkauf in Deutschland seine Markenrechte verletzt. Das nährte das bis heute nicht erwiesenen <strong>Gerücht, Giersch handele im Auftrag des iPhone-Herstellers Apple</strong>. Denn auf diese Weise hätte Apple Grauimporte des iPhones  durch unabhängige Händler nach Deutschland erschweren und das anfängliche Exklusivrecht von T-Mobile in Deutschland sicherstellen können. In einigen EU-Ländern war ein SIM-Lock und die damit verbundene Netzbindung untersagt, so dass Geräte aus diesen Ländern auch ohne T-Mobile-Vertrag in Deutschland problemlos funktionierten.</p>
<p>Daniel Giersch stellt seine geschäftlichen Aktivitäten nicht ein. Er hat seinen Emaildienst in <a title="Emaildienst Quabb" href="https://www.quabb.com/" target="_blank"><strong>Quabb</strong> </a>umbenannt. Laut Golem.de wurden alle bisherigen auf @gmail.de endenden E-Mail-Adressen in @quabb.com umbenannt.</p>
<p>Welche Meinung haben Sie zu dem Thema? Hier geht es <span style="color: #0000ff;"><a title="zum Designschutz Forum" href="http://www.designschutznews.de/forum/designschutz-forum-w%C3%A4hlen-sie-ein-thema-und-diskutieren-sie-mit-group3.0/" target="_blank"><span style="color: #0000ff;"><strong>zum Designschutz Forum</strong></span></a></span>.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/ada6398c737c403e824fdf844f72c693" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<item>
		<title>Designikone Ferdinand A. Porsche am 5. April 2012 gestorben</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/04/designikone-ferdinand-a-porsche-am-5-april-2012-gestorben/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Apr 2012 06:15:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Alter von 76 Jahren ist der Designer Ferdinand Alexander Porsche, genannt &#8220;Butzi&#8221;, in Salzburg gestorben. Seine bekannteste Designschöpfung ist der Porsche 911, der 1963 auf der IAA in Frankfurt vorgestellt wurde und als der Porsche-Klassiker schlechthin gilt. Am 11. Dezember 1935 in Stuttgart als ältester Sohn von Dorothea und Ferry Porsche geboren, hatte er<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/04/designikone-ferdinand-a-porsche-am-5-april-2012-gestorben/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_4012" class="wp-caption alignleft" style="width: 330px"><a title="Porsche 911" href="http://www.flickr.com/photos/shanafin/432562763/" target="_blank"><img class="size-full wp-image-4012" title="Porsche 911; Design: Ferdinand A. Porsche; Foto: Stephen Hanafin / stephenhanafin, Flickr" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/04/porsche-911.jpg" alt="Porsche 911; Design: Ferdinand A. Porsche; Foto: Stephen Hanafin / stephenhanafin, Flickr" width="320" height="212" /></a><p class="wp-caption-text">Porsche 911; Design: Ferdinand A. Porsche; Foto: Stephen Hanafin / stephenhanafin, Flickr</p></div>
<p>Im Alter von 76 Jahren ist der Designer Ferdinand Alexander Porsche, genannt &#8220;Butzi&#8221;, in Salzburg gestorben. Seine bekannteste Designschöpfung ist der Porsche 911, der 1963 auf der IAA in Frankfurt vorgestellt wurde und als der Porsche-Klassiker schlechthin gilt.</p>
<p>Am 11. Dezember 1935 in Stuttgart als ältester Sohn von Dorothea und Ferry Porsche geboren, hatte er erst ein Jahr zuvor die Leitung des Porsche Design Studios im Familienbetrieb übernommen.</p>
<p>Ferdinand A. Porsches Großvater war der Erfinder des VW Käfers. Seine Design-Ausbildung erhielt er beim kindlichen Spiel im väter- und großväterlichen Konstruktionsbüro sowie ab 1950 durch den Besuch der Stuttgarter Waldorf-Schule. Denn an der Hochschule für Gestaltung in Ulm hielt es ihn nur zwei Semester. Dann trat Ferdinand A. Porsche in das Konstruktionsbüro seiner Familie ein.</p>
<p>Als die Familie Porsche ihre Firma 1972 in eine Aktiengesellschaft umwandelte, schied Ferdinand A. Porsche aus dem Geschäftsbetrieb aus. Er gründete in Stuttgart sein eigenes <a title="Porsche Designstudio" href="http://www.porsche-design.com/germany/de/" target="_blank">Porsche Designstudio</a> und entwarf seit dem Uhren, Brillen und Füller, die bis heute unter der Marke Porsche Design verkauft werden. VW-Aufsichtsrat Wendelin Wiedeking über Ferdinand Alexander Porsche: &#8220;Er hat alles gestaltet, was Männern wichtig ist.&#8221;</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/43578a4ca30d48e58f9cf6127467fcfa" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Reddot Award 2012 Kommunikationsdsign gestartet</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/04/reddot-award-2012-kommunikationsdsign-gestartet-2/</link>
		<comments>http://www.designschutznews.de/2012/04/reddot-award-2012-kommunikationsdsign-gestartet-2/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 05:07:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Kommunikationsdesign schützen]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikationsdesigner]]></category>
		<category><![CDATA[red dot design award]]></category>

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		<description><![CDATA[Ende März fiel der Startschuss zum renommierten Reddot Award 2012 Kommunikationsdesign. Die Anmeldung ist ab sofort bis zum 25. Mai 2012 möglich. Neben den klassischen Kategorien wie Corporate Design, gibt es in diesem Jahr zwei neue Kategorien: „Mobile &#38; Apps“ und „Social Media“. Insgesamt können Arbeiten in 21 Kategorien eingereicht werden. Den Höhepunkt des Wettbewerbs<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/04/reddot-award-2012-kommunikationsdsign-gestartet-2/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_4008" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/04/logo-red-dot-2011.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-4008" title="Logo der red dot GmbH &amp; Co. KG" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/04/logo-red-dot-2011.jpg" alt="Logo der red dot GmbH &amp; Co. KG" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Logo der red dot GmbH &amp; Co. KG</p></div>
<p>Ende März fiel der Startschuss zum renommierten <strong><a title="Red Dot Design Award 2012" href="http://de.red-dot.org/" target="_blank">Reddot Award 2012 Kommunikationsdesign</a></strong>. Die Anmeldung ist ab sofort bis zum 25. Mai 2012 möglich.</p>
<p>Neben den klassischen Kategorien wie Corporate Design, gibt es in diesem Jahr zwei neue Kategorien: „Mobile &amp; Apps“ und „Social Media“. Insgesamt können Arbeiten in 21 Kategorien eingereicht werden.</p>
<p>Den Höhepunkt des Wettbewerbs bildet in jedem Jahr die nach der Preisverleihung im Sommer stattfindende &#8220;Red dot Gala&#8221;, die im letzten Jahr erstmals in Berlin stattfand.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a></p>
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		<item>
		<title>Design des Tages: Badarmaturen aus Masowien</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/03/design-des-tages-badarmaturen-aus-masowien/</link>
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		<pubDate>Sat, 31 Mar 2012 06:56:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
				<category><![CDATA[Design des Tages]]></category>
		<category><![CDATA[Desgin Badarmaturen]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchsdesign schützen]]></category>
		<category><![CDATA[Geschmacksmuster anmelden]]></category>
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		<description><![CDATA[Gebrauchsdesign &#8220;Made in Poland&#8221; ist hierzulande noch kein Begriff. Das kann sich bald ändern: Am 30. März 2012 veröffentlichte das europäische Musteramt (HABM) 6 Geschmacksmuster  der 20 km südlich von Warschau ansässigen BISK SA. Die Badarmaturen wurden von der Designerin MAGDALENA KIEŁKIEWICZ-KASDEPKE entworfen. Das 1982 gegründete Familienunternehmen ist zugleich Gewinner des international renommierten Reddot Design<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/03/design-des-tages-badarmaturen-aus-masowien/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3979" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a title="Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster" href="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2012/2012_064/002013268_0002/images/002013268_0002_1_source.jpg" target="_blank" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3979" title="Design: 	BISK SA , Polen; Entwerfer: MAGDALENA KIEŁKIEWICZ-KASDEPKE ; Quelle: HABM GGM 002013268" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/bis.jpg" alt="Design: BISK SA , Polen; Entwerfer: MAGDALENA KIEŁKIEWICZ-KASDEPKE ; Quelle: HABM GGM 002013268" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Design: BISK SA , Polen; Entwerfer: MAGDALENA KIEŁKIEWICZ-KASDEPKE ; Quelle: HABM GGM 002013268</p></div>
<p><strong>Gebrauchsdesign &#8220;Made in Poland&#8221;</strong> ist hierzulande noch kein Begriff. Das kann sich bald ändern:</p>
<p>Am 30. März 2012 veröffentlichte das europäische Musteramt (HABM) 6 Geschmacksmuster  der 20 km südlich von Warschau ansässigen <a title="BISK SA, Polen" href="http://www.bisk.eu/" target="_blank"><strong>BISK SA</strong></a>. Die Badarmaturen wurden von der Designerin MAGDALENA KIEŁKIEWICZ-KASDEPKE entworfen.</p>
<p>Das 1982 gegründete Familienunternehmen ist zugleich Gewinner des international renommierten <a title="Reddot Design Award" href="http://de.red-dot.org/" target="_blank"><strong>Reddot Design Award</strong></a> for <strong>Product Design 2012</strong>.</p>
<p>Für die 6 Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind amtliche Eintragungskosten von 1.125 EUR angefallen. Hinzu kommen die Kosten der beauftragten Kanzlei in Warschau.</p>
<p><a title="DESIGSNCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a></p>
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		<title>BGH: Beweislastumkehr bei Produktfälschungen (Markenerschöpfung)</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 05:19:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[BGH Urteil Gericht Entscheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[Markenschuh Fälschung]]></category>
		<category><![CDATA[Markenverletzung Markenrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Produktfälschung]]></category>
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		<description><![CDATA[Am 15. März 2012 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) auf Betreiben der Converse Inc. und deren Vertriebsgesellschaft für den deutschsprachigen Raum zwei Urteile zur Beweislast bei vermeintlichen Produktfälschungen. Danach muss der Rechteinhaber nicht den Beweis erbringen, dass die beanstandeten Waren Fälschungen sind. Ausreichend ist lediglich das Vorbringen von Anhaltspunkten, dass es sich um Fälschungen handelt. Sobald<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/03/bgh-beweislastumkehr-bei-produktfalschungen/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3963" class="wp-caption alignleft" style="width: 367px"><a title="&quot;Converse All Star Chuck Taylor&quot;" href="http://www.converse.de/" target="_blank"><img class="size-full wp-image-3963" title="&quot;Converse All Star Chuck Taylor&quot;" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/chuck_taylor.jpg" alt="&quot;Converse All Star Chuck Taylor&quot;" width="357" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">&quot;Converse All Star Chuck Taylor&quot;</p></div>
<p>Am 15. März 2012 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) auf Betreiben der <a title="&quot;Converse All Star Chuck Taylor&quot;" href="http://www.converse.de/" target="_blank">Converse Inc.</a> und deren Vertriebsgesellschaft für den deutschsprachigen Raum zwei Urteile zur <strong>Beweislast bei vermeintlichen Produktfälschungen</strong>.</p>
<p>Danach muss der Rechteinhaber nicht den Beweis erbringen, dass die beanstandeten Waren Fälschungen sind. Ausreichend ist lediglich das Vorbringen von Anhaltspunkten, dass es sich um Fälschungen handelt. Sobald solche Anhaltspunkte vorgetragen werden,<strong> hat der Beklagte in vollem Umfange nachzuweisen, dass es sich um Originalware</strong> handelt.</p>
<p>In den beiden Fällen hatten der Sportschuhhändler Mawa Sportswear GmbH sowie die Metro Cash &amp; Carry Deutschland GmbH vorgetragen, Originale des Freizeitschuhs &#8220;Converse All Star Chuck Taylor&#8221; verkauft zu haben. Den Beweis hierfür konnten sie jedoch nicht erbringen.</p>
<p>Das war für die Metro Cash &amp; Carry Deutschland GmbH besonders schwierig, weil sie die Schuhe von einem ehemaligen slowenischen Vertriebspartner von Converse bezog, der allerdings schon vor dem Erwerb der  Schuhe durch Metro aus dem Converse-Vertriebssystem ausgeschieden war. Die Schuhe stammten ursprünglich auch tatsächlich von Converse, waren allerdings ausschließlich in den USA und nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden. Damit waren die Schuhe nicht mit Zustimmung von Converse in Europa in den Verkehr gebracht worden und die Markenrechte von Converse in Europa nicht erschöpft (<a title="Erschöpfung: § 24 MarkenG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__24.html" target="_blank">§ 24 MarkenG</a>).</p>
<p><em>(Quellen: BGH, Urteile vom 15.03.2012, Gz.:  I ZR 52/10  und  I ZR 137/10)</em></p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/ae7e5d5d24a44d2b8f4191124b455306" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Wie schütze ich mein Produktdesign vor Design-Trollen?</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/03/wie-schutze-ich-mein-produktdesign-vor-design-trollen/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 09:39:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Was ist ein Design-Troll? Der Autor hat den Begriff wegen der vergleichbaren Fallkonstellation zum bekannten Patent-Troll im Bereich der technischen Erfindungen gewählt. Wie der Patent-Troll das Patent so erwirbt der Design-Troll das Geschmacksmuster meist mit unlauteren Absichten, um es als Druck- oder Sperrmittel gegen andere einsetzen zu können. Ein Beispiel<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/03/wie-schutze-ich-mein-produktdesign-vor-design-trollen/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3884" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a title="beim HABM eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster" href="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2004/2004_057/000162847_0003/images/000162847_0003_1_source.jpg" target="_blank" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3884  " title="links GGM 000162847-0003 vom 15.04.2004, rechts GM DE 402010004751-0002 vom 08.09.2010" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/designtrolle.jpg" alt="links GGM 000162847-0003 vom 15.04.2004, rechts GM DE 402010004751-0002 vom 08.09.2010" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">links GGM 000162847-0003 vom 15.04.2004, rechts GM DE 402010004751-0002 vom 08.09.2010</p></div>
<p><em>von <a title="Rechtsanwalt Urheberrecht Berlin" href="http://www.plueschke.de/" target="_blank">Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin</a></em></p>
<p>Was ist ein Design-Troll? Der Autor hat den Begriff wegen der vergleichbaren Fallkonstellation zum bekannten <a title="Wikipedia: Patent-Troll" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Patent-Troll" target="_blank">Patent-Troll</a> im Bereich der technischen Erfindungen gewählt. Wie der Patent-Troll das Patent so erwirbt der Design-Troll das Geschmacksmuster meist mit unlauteren Absichten, um es als Druck- oder Sperrmittel gegen andere einsetzen zu können.</p>
<p>Ein Beispiel ist das links oben dargestellte Geschmacksmuster des italienischen <a title="Presotto Möbeldesign aus Italien" href="http://www.presottoitalia.it" target="_blank">Möbelherstellers Presotto</a>. Es wurde ursprünglich am 15. April 2004 als europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster <a title="Gemeinschaftsgeschmacksmuster" href="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2004/2004_057/000162847_0003/images/000162847_0003_1_source.jpg" target="_blank" rel='prettyPhoto[gallery1]'>GGM 000162847-0003</a> eingetragen.</p>
<div id="attachment_3888" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a title="Bedroom Inspiration from Presotto Italia" href="http://www.contemporist.com/2009/07/17/bedroom-inspiration-from-presotto-italia/" target="_blank"><img class="size-full wp-image-3888" title="Design: PRESOTTO INDUSTRIE MOBILI S.p.A. ; Quelle: www.contemporist.com" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/presotto.jpg" alt="Design: PRESOTTO INDUSTRIE MOBILI S.p.A. ; Quelle: www.contemporist.com" width="300" height="323" /></a><p class="wp-caption-text">Design: PRESOTTO INDUSTRIE MOBILI S.p.A. ; Quelle: www.contemporist.com</p></div>
<p>Bei einer Geschmacksmusterrecherche ist feststellbar, dass sechs Jahre später am 8. Oktober 2010 dasselbe Bett von einer Person aus Berlin als deutsches  Geschmacksmuster <a title="Geschmacksmuster" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402010004751-0002" target="_blank">DE 40 2010 004 751-0002</a> angemeldet und eingetragen wurde. Vielleicht ein Zufall? Wohl kaum. Denn die Anmeldung von 2010 verwendet ein identisches älteres Produktfoto von Presotto. Das Foto wurde lediglich gespiegelt und rechts unten mit einem Logo gebrandet (Das Logo ist nur auf dem Foto im verlinkten Geschmacksmusterregister, nicht hier bei DESIGNSCHUTZnews erkennbar).</p>
<p>Ein weiteres Beispiel ist das unten dargestellte zugunsten der Firma <a title="Kasper-Wohndesign-Outlet GmbH" href="http://www.moebelkasper.de/" target="_blank">Kasper-Wohndesign-Outlet GmbH</a> aus Landau am 22.02.2010 eingetragene europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster <a title="eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster" href="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_055/001197248_0002/images/001197248_0002_1_source.jpg" target="_blank" rel='prettyPhoto[gallery1]'>GGM 001197248-0002</a> für das in verschiedenen Farben vertriebene <a title="Bett Moonlight" href="http://www.moebelkasper.de/Schlafzimmer/Betten/Betten-160-x-200-cm/Luxus-Bett-Moonlight-wei%C3%9F-160-x-200-cm::3882.html" target="_blank">Bett Moonlight</a>. Dasselbe Bett wurde 9 Monate später noch einmal zugunsten der Firma Eurasia Design Industrial Ltd. mit Niederlassung in Berlin als deutsches Geschmacksmuster <a title="eingetragenes Geschmacksmuster" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402010006276-0003" target="_blank">DE 40 2010 006 276-0003</a> eingetragen. Die Person des Entwerfers wurde in beiden Anmeldungen nicht benannt und eine wirksame Anmeldung ist bis zu 12 Monaten nach der ersten Offenbarung möglich.<em> (Anmerkung vom 05.04.2012: DESIGNSCHUTZnews wurde darauf hingewiesen, dass Produzent des Bettes die Firma <a href="http://fsmingzhi.en.alibaba.com/product/502695685-200253204/2011_hot_selling_soft_bed_AY203.html" target="_blank">Aonidisi Home Furniture Manufactory</a> mit Sitz in Guangdong, China, ist. Die Firma betreibt nach eigenen Angaben die größte Möbelfabrik Chinas.)</em></p>
<div id="attachment_3899" class="wp-caption aligncenter" style="width: 610px"><a title="eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster" href="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_055/001197248_0002/images/001197248_0002_1_source.jpg" target="_blank" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3899   " title="oben: Kasper-Wohndesign-Outlet GmbH, HABM GGM 001197248-0002 vom 22.02.2010; unten: Eurasia Design Industrial Ltd., Quelle: DPMA GM 402010006276-0003 vom 20.11.2010" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/kasperdesign.jpg" alt="oben: Kasper-Wohndesign-Outlet GmbH, HABM GGM 001197248-0002 vom 22.02.2010; unten: Eurasia Design Industrial Ltd., Quelle: DPMA GM 402010006276-0003 vom 20.11.2010" width="600" height="450" /></a><p class="wp-caption-text">oben: Kasper-Wohndesign-Outlet GmbH, HABM GGM 001197248-0002 vom 22.02.2010; unten: Eurasia Design Industrial Ltd., Quelle: DPMA GM 402010006276-0003 vom 20.11.2010</p></div>
<h4><span style="color: #0000ff;"><strong>Trendsport Geschmacksmusterklau</strong> </span></h4>
<p>Ähnliche Beispiele lassen sich für Fahrzeug-Tuningteile, Grabsteine, Schmuck und andere Designprodukte finden. Es scheint fast ein Trendsport zu sein, auf Messen in Asien Fotos zu fertigen und diese dann in Europa zur Anmeldung von Geschmacksmustern zu verwenden. Teilweise werden die Produktfotos sogar per Email frei Haus geliefert, wenn der asiatische Produzent das Foto vom Prototyp nicht nur dem Auftraggeber und Entwerfer übermittelt, sondern auch seinen sonstigen Abnehmern weltweit.</p>
<h4><span style="color: #0000ff;"><strong>Warum trägt das Amt ältere Geschmacksmuster noch einmal ein?</strong> </span></h4>
<p>Der interessierte Leser fragt sich: Warum werden mehrfache Anmeldungen desselben Designs vom Musteramt überhaupt eingetragen? Die Antwort ist einfach: Das Amt weiß nichts davon. Geschmacksmuster sind wie das Gebrauchsmuster ungeprüfte Schutzrechte. Im Interesse der schnellen und kostengünstigen Eintragung werden vom Amt nur die Formalien, nicht dagegen etwaige Kollisionen geprüft. Nur so kann die niedrige Anmeldegebühr von 60 Euro für bis zu 10 verschiedene Designs in einer Sammelanmeldung vom Deutschen Patent- und Markenamt sichergestellt werden; ein klarer Standortvorteil für deutsche Entwerfer. Denn mit der Erstveröffentlichung des deutschen Geschmacksmusters entsteht zugleich ein in der gesamten Europäischen Union geltendes nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster.</p>
<h4><span style="color: #0000ff;"><strong>Welche Gefahren drohen dem Produktdesigner durch Design-Trolle?</strong> </span></h4>
<p>Solange die erste Geschmacksmusteranmeldung vom Entwerfer der Designs stammt oder mit dessen Zustimmung von seinem Lizenznehmer beantragt wurde, sind Design-Trolle relativ ungefährlich. Denn mit den Registerdaten kann der Entwerfer das später unberechtigt eingetragene Geschmacksmuster für nichtig erklären lassen.</p>
<p>Wenn der Entwerfer jedoch kein Geschmacksmuster angemeldet hat oder erst zeitlich nach dem Design-Troll, gilt zunächst die gesetzliche Vermutung der Rechteinhaberschaft zugunsten der Erstanmeldung; auch zugunsten des unberechtigten Anmelders. Der Entwerfer ist dann verpflichtet zu beweisen, dass nicht der Design-Troll, sondern er selbst der Berechtigte ist. Das kann im Einzelfall sehr schwer sein. Denn nicht jeder präsentiert seine Entwürfe zunächst vor der Presse oder auf Messen mit Produktkatalogen. Das genaue Datum einer Erstveröffentlichung im Internet lässt sich meist schon nach wenigen Monaten nicht mehr gerichtssicher nachweisen. Der zur Beweissicherung beim Notar hinterlegte Entwurf ist letztlich nicht wesentlich preiswerter als eine Geschmacksmusteranmeldung; gewährt aber nicht die Rechte eines Geschmacksmusters.</p>
<h4><span style="color: #0000ff;"><strong>Welche Gefahren drohen dem Händler nicht eingetragener Design-Produkte?</strong> </span></h4>
<p>Gefahr droht vor allem Händlern von Designprodukten auf online-Marktplätzen wie Amazon, eBay &amp; Co. Dort kann der Design-Troll mit seinem unberechtigt eingetragenen Geschmacksmuster die Sperrung des unliebsamen Händlers verlangen: Er legt sein Geschmacksmuster beim Plattformbetreiber vor und behauptet, Händler Redlich verkaufe ein vom Geschmacksmusterinhaber nicht genehmigtes Plagiat. Darauf sperren Amazon, eBay &amp; Co. das Verkaufsangebot. Denn die Plattformbetreiber kennen die Hintergründe nicht und halten sich an die vorgelegten Geschmacksmusterurkunden. Händler Redlich wird beim online-Marktplatz in seinem Status herabgestuft und bleibt auf seinen Warenvorräten sitzen.</p>
<p>Wenn es der Design-Troll übertreibt, droht zusätzlich eine teure Abmahnung mit Schadenersatzforderungen. Hier bewegt sich der Design-Troll allerdings im strafrechtlich relevanten Bereich. Die fehlende Berechtigung auf das Geschmacksmuster müsste ihm jedoch nachgewiesen werden.</p>
<h4><span style="color: #0000ff;"><strong>Wie wird der Design-Troll bezwungen?</strong> </span></h4>
<p>Entweder Händler  und Lieferant gehen gemeinsam gegen den Design-Troll vor; der Händler wegen unlauterer Behinderung im Wettbewerb und der Entwerfer/Lieferant gegen das unberechtigt für den Design-Troll eingetragene Geschmacksmuster. Die Erfolgsaussichten vor Gericht richten sich nach der Beweislage.</p>
<p>Oder Händler Redlich zeigt seinem Lieferanten die rote Karte und bestellt in Zukunft beim Design-Troll. Denn auch Händler Redlich weiß wie der online-Plattformbetreiber normalerweise nicht, wer der Berechtigte und wer Design-Troll ist.</p>
<p>Im Ergebnis steht der Entwerfer ohne Abnehmer und Einnahmen dar, sieht sich möglicherweise sogar Regressforderungen seiner Händler ausgesetzt und muss beim Design-Troll die Löschung oder Übertragung des Geschmacksmusters einklagen. Das Prozesskostenrisiko für den Fall des Unterliegens beträgt schnell 10.000 EUR und mehr. Am Ende bekommt er vielleicht recht, doch der Modetrend hat gewechselt und das Produkt ist inzwischen veraltet.</p>
<p><span style="color: #0000ff;"><strong>Fazit:</strong> </span>Einen wirksamen Schutz gegen Design-Trolle bieten nur die gerichtsfeste Dokumentation der eigenen Entwurfsarbeit oder die Anmeldung eines Geschmacksmusters vor der ersten Veröffentlichung. Da auch die Beweissicherung mit Aufwand und Kosten verbunden ist, relativieren sich die 6 Euro Anmeldekosten pro Design in einer Sammelanmeldung von mindestens 10 verschiedenen Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt schnell. Und nur durch die Eintragung kann der Anmelder alle Rechte aus dem Geschmacksmuster gerichtsfest in Anspruch nehmen und erlangt mit dem deutschen Geschmacksmuster zugleich ein europaweit gültiges nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Zugleich schafft der Entwerfer mit der Geschmacksmusterurkunde Vertrauen bei seinen Abnehmern und kann seinen Abnehmern im Streitfall helfen. Vor der ersten Anmeldung sollte zur Vermeidung typischer Anfängerfehler Rechtsrat eingeholt werden.</p>
<p>Autor: <a title="Rechtsanwalt Berlin Urheberrecht" href="http://www.plueschke.de/" target="_blank">Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin</a></p>
<p>Welche Meinung haben Sie zu dem Thema? Hier geht es <span style="color: #0000ff;"><a title="zum Designschutz Forum" href="http://www.designschutznews.de/forum/designschutz-forum-w%C3%A4hlen-sie-ein-thema-und-diskutieren-sie-mit-group3.0/" target="_blank"><span style="color: #0000ff;"><strong>zum Designschutz Forum</strong></span></a></span>.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/7001523d8b614babb82eb58edd6f1d80" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Handtaschendesign: Bekanntheit schlägt Schutzrecht</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/03/handtaschendesign-bekanntheit-schlagt-schutzrecht/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 08:13:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[BGH Urteil Gericht Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Bottega Veneta Imitat]]></category>
		<category><![CDATA[Bottega Veneta Immitat]]></category>
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		<category><![CDATA[Handtaschenimitag]]></category>
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		<category><![CDATA[Taschendesign schützen]]></category>
		<category><![CDATA[wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekanntheit schützt besser vor Nachahmungen als Schutzrechte. Das  beweist wieder einmal ein Urteil des OLG Frankfurt vom 1. Dezember 2011. Das Gericht verbot den Vertrieb einer Handtasche mit geflochtener Oberfläche im Bottega Veneta &#8211; Stil. Die einzigen Unterschiede zwischen Original und Fälschung: Die Nachahmung ist aus Kunstleder statt Echtleder und besitzt &#8211; der billigeren Produktion<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/03/handtaschendesign-bekanntheit-schlagt-schutzrecht/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3867" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/botega-veneta.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3867  " title="Tasche im Bottega Veneta - Stil; Quelle: Urteil OLG Frankfurt vom 01.12.2011, Gz.: 6 U 251/10" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/botega-veneta.jpg" alt="Tasche im Bottega Veneta - Stil; Quelle: Urteil OLG Frankfurt vom 01.12.2011, Gz.: 6 U 251/10" width="300" height="255" /></a><p class="wp-caption-text">Tasche im Bottega Veneta - Stil; Quelle: Urteil OLG Frankfurt vom 01.12.2011, Gz.: 6 U 251/10</p></div>
<p>Bekanntheit schützt besser vor Nachahmungen als Schutzrechte. Das  beweist wieder einmal ein Urteil des OLG Frankfurt vom 1. Dezember 2011.</p>
<p>Das Gericht verbot den Vertrieb einer Handtasche mit geflochtener Oberfläche im <a title="Bottega Veneta" href="http://www.bottegaveneta.com" target="_blank">Bottega Veneta</a> &#8211; Stil. Die einzigen Unterschiede zwischen Original und Fälschung: Die Nachahmung ist aus Kunstleder statt Echtleder und besitzt &#8211; der billigeren Produktion geschuldet &#8211; ein dünne Naht an der Schmalseite.</p>
<p>Ein Geschmacksmuster besaß die Klägerin nicht und so wurde die Klage in der ersten Instanz abgewiesen. Die zweite Instanz besaß dagegen mehr Gespür für Eleganz: Es stützte das Verbot der Nachahmung auf den<strong> ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz</strong> unter dem Gesichtspunkt des Ausnutzens der Wertschätzung.</p>
<p>Dabei stellte das Gericht einige Verrenkungen an. Denn seine Richter mussten anerkennen:</p>
<blockquote><p><span style="color: #0000ff;">Dabei kann letztlich dahin stehen, ob der &#8230; wettbewerbliche Eigenart schon von Hause aus zukommt. <strong>Dagegen spricht, dass das Flechtdesign für eine Vielzahl anderer (Damenhand-)Taschen bekannt ist und die Form der Tasche keinerlei Besonderheiten aufweist</strong>, sondern mehr oder wendiger der Grundform einer Bade- oder Strandtasche entspricht, für die auch ein Geflecht nicht ungewöhnlich ist. Auch auf die Anbringung einer nach außen erkennbaren Marke verzichtet die Klägerin. </span></p></blockquote>
<p>Um sich nicht selbst als Modegeck outen zu müssen, wird vom Gericht ein Designer aus einer Modezeitschrift zitiert:</p>
<blockquote><p><span style="color: #0000ff;">Zutreffend wird der Designer der &#8230; in dem als Anlage K 76 vorgelegten Artikel der „&#8230; Zeitung“ mit den Worten zitiert, <strong>„wer die &#8230; nicht kenne, den schweige sie an.“</strong></span></p></blockquote>
<p>Im Ergebnis stellt das Gericht allein auf die Bekanntheit der Tasche und das Ausnutzen von deren Wertschätzung ab. Hierzu führt es aus:</p>
<blockquote><p><span style="color: #0000ff;">Eine <strong>Ausnutzung der Wertschätzung</strong> liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Wertschätzung für das Original („guter Ruf“, „Image“) auf die Nachahmung übertragen. Dies kann <strong>auch dann der Fall sein, wenn zwar nicht der Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht, zu der irrigen Annahme über die  Echtheit verleitet wird</strong>, weil es an einem hinreichenden Abstand zwischen Original und Nachahmung fehlt. Denn bereits dies kann Anreiz zum Kauf der Nachahmung sein.</span></p></blockquote>
<p>Gegen das Frankfurter Urteil wurde mittlerweile Rechtsmittel eingelegt. Der Rechtsstreit ist beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig unter dem Aktenzeichen BGH &#8211; I ZR 235/11.</p>
<p><em>(Quelle: Urteil OLG Frankfurt vom 01.12.2011, Gz.6 U 251/10)</em></p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/77bf1d4acfa241f9b34da8da4b90e738" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Produktfälschung: Abmahnrisiko Dunlop-Reifen</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Mar 2012 05:59:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Firma Goodyear Dunlop Tires Europe B.V. geht aktuell gegen von ihr nicht autorisierte Verkäufer von Dunlop-Reifen vor. Empfänger der Abmahnungen sind Betriebe des Kraftfahrzeughandels, berichtet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Der ZDK ist der Interessenverband der 39.000 KFZ-Meisterbetriebe in Deutschland. Nicht jeder Dunlop-Reifen darf in Europa verkauft werden, auch wenn er aus derselben japanischen<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/03/produktfalschung-abmahnrisiko-dunlop-reifen/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3853" class="wp-caption alignleft" style="width: 190px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/dunlopreifen.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3853" title="Dunlop-Reifen" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/dunlopreifen.jpg" alt="Dunlop-Reifen" width="180" height="180" /></a><p class="wp-caption-text">Dunlop-Reifen</p></div>
<p>Die Firma <a title="Goodyear Dunlop Tires Europe B.V." href="http://www.goodyear.eu/gd_de/unternehmen/geschichte/index.jsp" target="_blank">Goodyear Dunlop Tires Europe B.V.</a> geht aktuell gegen von ihr nicht autorisierte Verkäufer von Dunlop-Reifen vor. Empfänger der Abmahnungen sind Betriebe des Kraftfahrzeughandels, berichtet der <a title="Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)" href="http://www.kfz-betrieb.vogel.de/glossar/ZDK/articles/196853/" target="_blank">Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)</a>. Der ZDK ist der Interessenverband der 39.000 KFZ-Meisterbetriebe in Deutschland.</p>
<p>Nicht jeder Dunlop-Reifen darf in Europa verkauft werden, auch wenn er aus derselben japanischen Quelle stammen sollte wie Teile der offiziell in Europa verkauften Reifen. Hintergrund ist, dass die Markenrechte an &#8220;Dunlop&#8221; bei verschiedenen Firmen der international tätigen Goodyear-Dunlop-Gruppe liegen.</p>
<p>Das hat vor allem historische, aber auch sicherheitsrelevante Gründe. Denn in den einzelnen Ländern weltweit gelten unterschiedliche Sicherheits- und Zulassungsvorschriften. Über die Markenrechte stellt die Unternehmensgruppe sicher, dass in jedem Land nur die Reifen verkauft werden, in denen sie zugelassen sind.</p>
<p>Neben den lediglich in Europa nicht zugelassenen Dunlop-Reifen sind jedoch auch plumpe Produktfälschungen im Umlauf.</p>
<p>Reifen sollten unbedingt das „E“-Zeichen tragen, das die Erfüllung der   ECE-Vorschriften signalisiert. Anderenfalls trägt der Händler das   Produkthaftungsrisiko, betont der ZDK.</p>
<p>Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (<a id="glossar" title="Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV) " href="http://www.kfz-betrieb.vogel.de/glossar/BRV/articles/196430/" target="_blank">BRV</a>) empfiehlt: Jeder  Reifehändler sollte sich von seinem Großhändler folgenden Satz unterschreiben lassen:</p>
<blockquote><p><strong><span style="color: #0000ff;">Wir sichern hiermit rechtsverbindlich zu, dass die bei uns bestellten  und von uns gelieferten Reifen aus legalen Käufen/Importen stammen und  die Markenrechte des Herstellers in vollem Umfang respektiert worden  sind.</span></strong></p></blockquote>
<p>DESIGNSCHUZnews weist darauf hin, dass dieser Satz lediglich Regressansprüche gegenüber seinem Unterzeichner sicherstellen, nicht jedoch vor Abmahnungen durch den Rechteinhaber schützen dürfte.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/57abb2acf5af44b3a918c7aea4ea4a9f" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Design des Tages: Mobile Infosysteme aus Niedersachsen</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/03/design-des-tages-mobile-infosysteme-aus-nidersachsen/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 05:50:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 6. März 2012 wurden in das Geschmacksmusterregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) 6  Designs für Mobile Informationssysteme eingetragen. Inhaber ist die Niedersächsische Firma Oer Inneneinrichtungen und Ladenbau GmbH aus Bakum. Für die Eintragung sind im Rahmen der Sammelanmeldug Kosten von 60 Euro angefallen. Das 1903 gegründete Familienunternehmen Oer plant und baut Inneneinrichtungen für<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/03/design-des-tages-mobile-infosysteme-aus-nidersachsen/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3844" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a title="beim DPMA eingetragenes Geschmacksmuster" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402011003535-0001" target="_blank"><img class="size-full wp-image-3844" title="Design: Oer Inneneinrichtungen und Ladenbau GmbH; Quelle: DPMA GM DE 402011003535" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/oerinfosystem.jpg" alt="Design: Oer Inneneinrichtungen und Ladenbau GmbH; Quelle: DPMA GM DE 402011003535" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Design: Oer Inneneinrichtungen und Ladenbau GmbH; Quelle: DPMA GM DE 402011003535</p></div>
<p>Am 6. März 2012 wurden in das Geschmacksmusterregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) 6  Designs für Mobile Informationssysteme eingetragen.</p>
<p>Inhaber ist die Niedersächsische Firma <a title="Oer Inneneinrichtungen und Ladenbau GmbH" href="http://www.oer.de/" target="_blank">Oer Inneneinrichtungen und Ladenbau GmbH</a> aus Bakum. Für die Eintragung sind im Rahmen der Sammelanmeldug Kosten von 60 Euro angefallen.</p>
<p>Das 1903 gegründete Familienunternehmen Oer plant und baut Inneneinrichtungen für Läden, Apotheken und Arztpraxen. Ein weiterer Geschäftsbereich ist die Herstellung von Kiosk- und Infosystemen, wie in der aktuellen Geschmacksmustereintragung. Transportsysteme, Wasserspiele, Lichtkonzepte, Fassadengestaltung und Werbung werden bei Oer aus einer Hand geplant und gebaut.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a></p>
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		<title>10 Jahre europäisches Gemeinschafts- geschmacksmuster</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/03/10-jahre-europaisches-gemeinschaftsgeschmacksmuster/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 10:58:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute vor 10 Jahren, am 6. März 2002, ist die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) in Kraft getreten. Mit dieser schuf die Europäische Union zwei neue Schutzrechte für Designer: Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit einer Schutzfrist von maximal 25 Jahren und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit einer Schutzfrist von 3 Jahren. Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden jedoch erst seit dem dem<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/03/10-jahre-europaisches-gemeinschaftsgeschmacksmuster/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3806" class="wp-caption alignleft" style="width: 257px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/habm.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3806" title="Logo des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/habm.jpg" alt="Logo des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante" width="247" height="242" /></a><p class="wp-caption-text">Logo des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante</p></div>
<p>Heute vor 10 Jahren, am 6. März 2002, ist die <a title="Text Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV)" href="http://oami.europa.eu/de/design/pdf/reg2002_6.pdf" target="_blank">Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV)</a> in Kraft getreten.</p>
<p>Mit dieser schuf die Europäische Union <strong>zwei neue Schutzrechte</strong> für Designer:</p>
<ul>
<li>Das <strong>eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster</strong> mit einer Schutzfrist von maximal 25 Jahren und</li>
<li>das <strong>nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster</strong> mit einer Schutzfrist von 3 Jahren.</li>
</ul>
<p>Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden jedoch erst seit dem dem 1. April 2003 erteilt. Für die Eintragung zuständig ist das <a title="Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) " href="http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/RCD/index.de.do" target="_blank">Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)</a> mit Sitz im spanischen Alicante.</p>
<p>Mit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster war es erstmals möglich, Designschutz für Möbel, Grafiken und andere Gebrauchsgegenstände nach <strong>einheitlichen Regeln für die gesamte Europäische Union</strong> zu erwerben. Ein besonderer Vorteil im Verletzungsfall ist es, dass beispielsweise ein deutsches Gericht Sanktionen mit Wirkung auch in anderen EU-Ländern verhängen kann.</p>
<p>Das <strong>nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster war für Deutschland ein Novum</strong>. Ohne amtliche Eintragung gab es in Deutschland zuvor keinen Geschmacksmusterschutz. Bei kurzlebigen Modeerzeugnissen bestand nur ein reiner Investitionsschutz über das Wettbewerbsrecht, das dem Hersteller einen gewissen Schutz vor Nachahmungen gewährte; nicht jedoch dem Entwerfer.</p>
<p>Entsprechend fremdelten anfangs nicht nur die deutschen Gerichte mit dem neuen Schutzrecht, sondern auch die Entwerfer. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich 2005 erstmals mit dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster an Hand einer Jeans und musste klären, ob der frühere wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz weiterhin besteht oder von dem neuen Schutzrecht verdrängt wird. Die Antwort des BGH: Nein, beide Rechte bestehen nebeneinander fort.</p>
<p>Inzwischen wird das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster rege genutzt. Es ist hierzulande die einzige Möglichkeit für Entwerfer von Gebrauchsgegenständen und Grafiken ohne amtliche Registrierung einen angemessenen Schutz durchzusetzen.</p>
<p>Wie gut das Gemeinschaftsgeschmacksmuster mittlerweile in Deutschland angenommen wurde, zeigt die <strong>Statistik</strong>: Bis zum 31. Januar 2012 wurden vom HABM insgesamt 494.829 Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen; davon 142.893 für Anmeldern aus Deutschland.</p>
<p>Ein wesentlicher <strong>Kritikpunkt sind die Eintragungskoste</strong>n: Für die Eintragung eines einzigen Gemeinschaftsgeschmacksmusters fallen 350 Euro an amtlichen Gebühren an. Zum Vergleich: Die Registrierung in Deutschland kostet 60 Euro. Bei einer Sammelanmeldung von 10 verschiedenen Designs fallen beim Gemeinschaftsgeschmacksmusters Kosten von 1.925 Euro an; für die deutsche Anmeldung jedoch weiterhin nur 60 Euro. Noch unverständlicher ist die Gebührenpolitik im Vergleich zum international registrierten Geschmacksmuster über die <a title="World Intellectual Property Organization (WIPO)" href="http://www.wipo.int/hague/en/fees/calculator.jsp" target="_blank">World Intellectual Property Organization (WIPO)</a> in Genf: Dort fallen für die Anmeldung von 10 Designs Kosten von 1.408 CHF = 1.056 Euro an.</p>
<p>Den größten <strong>Vorteil </strong>bringt die <strong>Kombination aus deutschem Geschmacksmuster und nicht eingetragenem Gemeinschaftsgeschmacksmuster</strong>: Mit der Veröffentlichung des preiswerten deutschen Geschmacksmusters entsteht zugleich ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dessen Schutzfrist beträgt nur 3 Jahre. Voraussetzung ist, dass das Design zuvor noch nicht außerhalb der Europäischen Union veröffentlicht war. Die Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit 25-jähriger Schutzfrist kann jedoch innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden. Auf diese Weise können die Erfolgschancen des Produkts zunächst am Markt getestet werden, ohne sofort die vergleichsweise teure Eintragung in Alicante beantragen zu müssen.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/7eeb9792a148417287109f3b352f31aa" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<item>
		<title>EuGH: Wann ist das Design eines Werbeartikels neu und als Geschmacksmuster schutzfähig?</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/03/eugh-wann-ist-das-design-eines-werbeartikels-neu-und-als-geschmacksmuster-schutzfahig/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 09:05:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Als Geschmacksmuster schutzfähig sind nur neue Designs mit Eigenart gegenüber älteren Designs. Bekanntlich sind völlig neue  Gestaltungselemente  jedoch selten. Vielmehr entstehen neue Designs aus einer Kombination zuvor bereits bekannter Gestaltungselemente. Deshalb ist der Begriff der Neuheit nicht absolut, sondern es werden Maßstäbe für deren Bewertung benötigt. Einen solchen Maßstab hat der Gerichtshof der Europäischen Union<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/03/eugh-wann-ist-das-design-eines-werbeartikels-neu-und-als-geschmacksmuster-schutzfahig/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3781" class="wp-caption alignleft" style="width: 335px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/PepsiCojpg.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3781" title="HABM: GGM 74463-0001; Erzeugnis: Werbeartikel für Spiele" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/03/PepsiCojpg.jpg" alt="HABM: GGM 74463-0001; Erzeugnis: Werbeartikel für Spiele" width="325" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">HABM: GGM 74463-0001; Erzeugnis: Werbeartikel für Spiele</p></div>
<p>Als Geschmacksmuster schutzfähig sind nur neue Designs mit Eigenart gegenüber älteren Designs. Bekanntlich sind völlig neue  Gestaltungselemente  jedoch selten. Vielmehr entstehen neue Designs aus einer Kombination zuvor bereits bekannter Gestaltungselemente.</p>
<p>Deshalb ist der Begriff der Neuheit nicht absolut, sondern es werden Maßstäbe für deren Bewertung benötigt.</p>
<p>Einen solchen Maßstab hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil vom 20. Oktober 2011 an Hand einer vom Brausehersteller PepsiCo als Werbemittel verteilten Wurfscheibe (Tazos) entwickelt.</p>
<p>PepsiCo hatte 2003 seine Wurfscheibe als „Werbeartikel für Spiele“ zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet und eingetragen bekommen. 2004 beantragte die Firma Grupo Promer die Löschung des Geschmacksmusters und verwies wegen der vermeintlich fehlenden Neuheit auf ein älteres Geschmacksmuster. Dessen Profil wies im Detail jedoch Unterschiede auf zur Wurfscheibe von PepsiCo.</p>
<p>Die Beschwerdekammer des europäischen Musteramts (HABM) lehnte die Löschung in zweiter Instanz zunächst ab und führte in seiner Entscheidung von 2005 aus:</p>
<blockquote><p>Folglich genüge der Unterschied im Profil der fraglichen Geschmacksmuster für die Schlussfolgerung, dass sie beim informierten Benutzer einen unterschiedlichen Gesamteindruck erweckten.</p></blockquote>
<p>Gegen diese Entscheidung klagte zunächst die Firma Grupo Promer und obsiegte, worauf PepsiCo Rechtsmittel einlegte und letztlich wiederum unterlag. Im Ergebnis wurde das <strong>Geschmacksmuster für die Wurfscheibe für nichtig erklärt.</strong></p>
<p>In einem der Urteilsgründe setzte sich das Gericht mit dem im Gesetzestext als Maßstab für die Beurteilung von Neuheit und Eigenart eines Designs festgelegten Begriff des <strong>„informierten Benutzers“</strong> auseinander. Als Ausgangspunkt stellt es fest, dass es an einer Definition des Begriffes „informierter Benutzer“ fehlt und dieser deshalb auszulegen ist.</p>
<p>Nach den Ausführungen des Gerichts steht der Begriff des „informierten Benutzers“ zwischen dem Begriff des Durchschnittsverbrauchers, von dem keine speziellen Kenntnisse erwartet werden, und dem des Fachmanns als Sachkundigen mit profunden technischen Fertigkeiten. Somit sei der <strong>„informierten Benutzers“</strong> eine Person, <strong>der neben einer durchschnittlichen Aufmerksamkeit auch eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen ihrer persönlichen Erfahrung oder ihrer umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Bezogen auf Wurfscheiben als Werbemittel wird festgestellt, dass der „informierte Benutzer“ sowohl ein etwa 5- bis 10-jähriges Kind als auch ein Marketingleiter einer Firma sein könne, die solche Erzeugnisse herstellt. Folglich müssen aufmerksame Beobachter in beiden Gruppen einen Unterschied zu älteren Wurfscheiben feststellen können, um die Schutzfähigkeit als Geschmacksmuster begründen zu können.</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Der Maßstab der Neuheit ist kein absoluter, sondern abhängig vom jeweiligen Erzeugnis und seinen Benutzern.</p>
<p><em>(Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.10.2011, Az. C-281/10)</em></p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a> <img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/415b3eb7b7314d68a7a225d5e47cfa1c" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG München: 2.500 Euro Schadenersatz für 22 Jahre alte Pommes</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2012 05:58:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<guid isPermaLink="false">http://www.designschutznews.de/?p=3753</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG München hat dem Künstler Stefan Bohnenberger am 9. Februar 2012 einen Schadenersatz von 2.500 Euro gegen eine Galeristin wegen zweier von ihr verbummelter Pommes zugesprochen. Die Pommes waren 22 Jahre alt und seinerzeit die Vorlage für das Kunstwerk »Pommes d’Or«. Bohnenberger hatte argumentiert, die beiden Pommes seien selbst Kunst. Diese Ansicht hat das<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/02/olg-munchen-2-500-euro-schadenersatz-fur-22-jahre-alte-pommes/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3752" class="wp-caption alignleft" style="width: 409px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/02/pommes-oberbayern-prozessbild100_v-image512_-6a0b0d9618fb94fd9ee05a84a1099a13ec9d3321.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3752" title="Vorlage des Kunstwerks »Pommes d’Or« des Künstlers Stefan Bohnenberger" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/02/pommes-oberbayern-prozessbild100_v-image512_-6a0b0d9618fb94fd9ee05a84a1099a13ec9d3321.jpg" alt="Vorlage des Kunstwerks »Pommes d’Or« des Künstlers Stefan Bohnenberger" width="399" height="224" /></a><p class="wp-caption-text">Vorlage des Kunstwerks »Pommes d’Or« des Künstlers Stefan Bohnenberger</p></div>
<p>Das OLG München hat dem <a title="Stefan Bohnenberger" href="http://www.stefanbohnenberger.com" target="_blank"><strong>Künstler Stefan Bohnenberger</strong></a> am 9. Februar 2012 einen Schadenersatz von 2.500 Euro gegen eine Galeristin wegen zweier von ihr verbummelter Pommes zugesprochen. Die Pommes waren 22 Jahre alt und seinerzeit die Vorlage für das Kunstwerk »Pommes d’Or«.</p>
<p>Bohnenberger hatte argumentiert, die beiden Pommes seien selbst Kunst.</p>
<p>Diese Ansicht hat das Oberlandesgericht ausdrücklich offen gelassen. Anders als die Vorinstanz gestand es dem Künstler dagegen zu, dass die beiden Pommes einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert besitzen. Die beklagte Galeristin hatte &#8211; wie andere zuvor auch &#8211; beides, die Pommes-Vorlage und das Kunstwerk, ausgestellt.  Der Künstler konnte nachweisen, dass es Kaufinteressenten für die beiden Pommes gab. Das OLG sah den Galerievertrag der Galeristin mit dem Künstler verletzt. Die Galeristin hätte alle übergebene Sache zurückgeben müssen und nun den wirtschaftlichen Verlust zu ersetzen.</p>
<p><em>(Quelle: OLG München, Urteil vom 09.02.2012, Az. 23 U 2198/11)</em></p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a><img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/040321955755492487f61fc7001f05d2" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Schmähpreis &#8220;Plagiarius&#8221;: Die dreisteste Produktfälschung kommt aus Deutschland</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 07:04:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie jedes Jahr seit 1977 wurde am 10. Februar 2012 auf der Frankfurter Konsumgüteresse &#8220;Ambiente&#8221; der Plagiarius, ein schwarzer Gartenzwerg mit goldener Nase, für die dreistesten Produktfälschungen des Jahres vergeben. Der diesjährige &#8220;Sieger&#8221; ist keine asiatische Fälschung, sondern der freundliche Wettbewerber von nebenan: die rumlux GmbH aus Essen. Sie vertreibt die Fälschung der Leichtbau-Schmiedefelge &#8220;AC<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/02/schmahpreis-plagiarius-die-dreisteste-produktfalschung-kommt-aus-deutschland/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3737" class="wp-caption alignleft" style="width: 365px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/02/Felge-2012_01_l.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3737" title="Original: AC Schnitzer automobile Technik, Aachen; Fälschung: Vertrieb: rimlux GmbH, Essen" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/02/Felge-2012_01_l.jpg" alt="Original: AC Schnitzer automobile Technik, Aachen; Fälschung: Vertrieb: rimlux GmbH, Essen" width="355" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Original: AC Schnitzer automobile Technik, Aachen; Fälschung: Vertrieb: rimlux GmbH, Essen</p></div>
<p>Wie jedes Jahr seit 1977 wurde am 10. Februar 2012 auf der Frankfurter Konsumgüteresse &#8220;Ambiente&#8221; der Plagiarius, ein schwarzer Gartenzwerg mit goldener Nase, für die dreistesten Produktfälschungen des Jahres vergeben.</p>
<p>Der diesjährige &#8220;Sieger&#8221; ist keine asiatische Fälschung, sondern der freundliche Wettbewerber von nebenan: die rumlux GmbH aus Essen. Sie vertreibt die Fälschung der Leichtbau-Schmiedefelge &#8220;AC Schnitzer Typ V&#8221;, deren Originalhersteller die <a title="Fahrzeugtuning und Desgn" href="http://www.ac-schnitzer.de/" target="_blank">AC Schnitzer automobile Technik</a> aus Aachen ist. Das besonders gefährliche daran: Der Standard-Belastungs-Test durch den TÜV Nord hat gezeigt, dass die gefälschten Felgen bereits  nach kurzer Zeit Risse aufwiesen, auseinander brachen und somit ein  nicht kalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellen.</p>
<div id="attachment_3738" class="wp-caption alignright" style="width: 452px"><a href="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/02/2012_Genius_Salatschneider.jpg" rel='prettyPhoto[gallery1]'><img class="size-full wp-image-3738" title="Original: Genius GmbH, Limburg Fälschung: Ninghai Xidian Jianfeng Plastics Mould Factory, Zhejiang, VR China" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/02/2012_Genius_Salatschneider.jpg" alt="Original: Genius GmbH, Limburg Fälschung: Ninghai Xidian Jianfeng Plastics Mould Factory, Zhejiang, VR China" width="442" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Original: Genius GmbH, Limburg Fälschung: Ninghai Xidian Jianfeng Plastics Mould Factory, Zhejiang, VR China</p></div>
<p>Von den weiteren neun &#8220;Preisträgern&#8221; stammen sieben aus China. Oft fertigen diese jedoch im Auftrag von deutschen Auftraggebern.</p>
<p>Der <a title="Aktion Plagiarrius" href="http://www.plagiarius.com/" target="_blank">Trägerverein des &#8220;Plagiarius&#8221;</a> betont: Verbraucher sollten insbesondere im Internet Anbieter und Produkte genau  prüfen und nicht leichtgläubig auf vermeintliche Schnäppchen  reinfallen. Auch, weil sie mit dem bewussten Erwerb von Fälschungen  unmittelbar in Kinderarbeit investieren und oft sogar organisierte  Kriminalität unterstützen. Märkte unterliegen den Gesetzmäßigkeiten von  Angebot und Nachfrage, d.h. jeder Konsument trägt eine erhebliche  Mitverantwortung für Erfolg oder Misserfolg von Piraterieware.</p>
<p><strong><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/">zur Startseite</a></strong><img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/1f0a2d059d3843729e33f2bf96fce183" width="1" height="1" alt=""></p>
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		<title>Design des Tages: Schaukelstühle aus Bad Segeberg</title>
		<link>http://www.designschutznews.de/2012/02/design-des-tages-schaukelstuhle-aus-bad-segeberg/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 05:43:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mimimoma</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 9. Februar 2012 wurden in das deutsche Geschmacksmusterregister die Designs von zwei Schaukelstühlen eingetragen. Inhaber ist der Bad Segeberger Tischlermeister und Designer Klaus-Peter Adam. Das Auffällige an den Schaukelstühlen sind die markanten Seitenteile. Adam interessierte sich seit seiner Schreinerausbildung ab 1976 für kunsthandwerkliche Techniken. Seine Meisterprüfung legte er 1989 in Nürnberg ab. Seit 1992<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.designschutznews.de/2012/02/design-des-tages-schaukelstuhle-aus-bad-segeberg/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3715" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a title="Geschmacksmuster für Schaukelstuhl" href="http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402011003374-0002" target="_blank"><img class="size-full wp-image-3715" title="Design: Klaus-Peter Adam, Bad Segeberg; Quelle: DPMA GM 402011003374-0002" src="http://www.designschutznews.de/wp-content/uploads/2012/02/schaukelstuhl.jpg" alt="Design: Klaus-Peter Adam, Bad Segeberg; Quelle: DPMA GM 402011003374-0002" width="300" height="257" /></a><p class="wp-caption-text">Design: Klaus-Peter Adam, Bad Segeberg; Quelle: DPMA GM 402011003374-0002</p></div>
<p>Am 9. Februar 2012 wurden in das deutsche Geschmacksmusterregister die Designs von zwei Schaukelstühlen eingetragen. Inhaber ist der Bad Segeberger Tischlermeister und Designer Klaus-Peter Adam. Das Auffällige an den Schaukelstühlen sind die markanten Seitenteile.</p>
<p>Adam interessierte sich seit seiner Schreinerausbildung ab 1976 für kunsthandwerkliche Techniken. Seine Meisterprüfung legte er 1989 in Nürnberg ab. Seit 1992 ist er selbständig tätig und entwirft für seine Kunden verschiedene Möbel. Im Jahre 2002 entsteht die Marke „Kape Adam“ für Designmöbel.</p>
<p>Auf der <a title="VISCOM - Fachmesse für visuelle Kommunikation, Technik und Design" href="http://www.viscom-messe.com/" target="_blank">VISCOM 2010</a> in Frankfurt wurde Adam-Design für das Multifunktionsgehäuse RONDO mit GOLD ausgezeichnet. Eine Auswahl der Adam-Arbeiten kann im Internet unter der Adresse <a title="Klaus-Peter Adam, Bad Segeberg" href="http://www.buyadamdesign.de" target="_blank">www.buyadamdesign.de</a> betrachtet werden.</p>
<p><a title="DESIGNSCHUTZnews" href="/"><strong>zur Startseite</strong></a></p>
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