Am 22. Juni 2015 wurde für die Firma bhp best home products aus Kärnten das Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Briefkästen in das Register des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) eingetragen.
Für die Registrierung sind amliche Gebühren von 350 € angefallen.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt Schutz in der gesamten Euopäischen Union. In Eilverfahen des einstweiligen Rechtsschutzes sind die zuständigen Gerichte eines EU-Mitgliedsstaates berechtigt, die unerlaubte Benutzung des geschützten Designs auch in anderen EU-Staaten zu untersagen und zur Auskunft über gewerbliche Vorlieferanten und Abnehmer zu verurteilen.
Schadenersatzansprüche müssen dagegen vor den Gerichten des Landes eingeklagt werden, in denen das Plagiat vertrieben wird.
Da ähnliche Briefkästen im Straßenbild bekannt sind, dürfte sich der Schutz des Briefkastendesigns auf nahezu identische Mee-Too-Produkte beschränken. Bei Auftragsfertigung in Asien ist die Eintragung dennoch sinnvoll. Denn asiatische Auftragsfertiger produzieren oft nicht nur für den ursprünglichen Auftraggeber. Die „Überproduktion“ gelangt dann meist ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers auf Umwegen auf den heimischen Markt nach Europa.